06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Teil: E-Government<br />

tauscht werden, ohne dass auf ein anderes Medium, wie etwa Papier, ausgewichen<br />

werden muss 266 . Für eine medienbruchfreie Kommunikation ist die<br />

Kommunikation zwischen einem Bürger und der Verwaltung via E-mail zu<br />

nennen. Ferner die Übermittlung eines Online-Formulars 267 .<br />

a) Transaktionale <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstleistungen, die mittels einer elektronischen Transaktion medienbruchfrei<br />

abgewickelt werden können, können sowohl der Leistungsverwaltung,<br />

also auch der Eingriffsverwaltung als den beiden zentralen Bereichen<br />

der öffentlichen Verwaltung entspringen268 .<br />

Im Rahmen der Leistungsverwaltung fordern Bürger der Wirtschaftsunternehmen<br />

von der Verwaltung eine Leistung oder Vergünstigung. Solche Leistungen,<br />

die mittels einer Transaktion vorgenommen werden können, sind<br />

Antragsverfahren für staatliche Geldleistungen, die Gewährung von Subventionen,<br />

Förderverfahren oder auch Genehmigungsverfahren269 .<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen der Eingriffsverwaltung liegen vor, wenn die Verwaltung<br />

in die Rechtssphäre <strong>des</strong> Bürgers eingreift und <strong>des</strong>sen Freiheit oder Eigentum<br />

belastet oder ihm Verpflichtungen auferlegt. Neben Bußgeld- und Strafverfahren<br />

gehört dazu auch der Einzug von Steuern und Zöllen270 .<br />

Sowohl <strong>Die</strong>nstleistungen im Rahmen der Leistungs-, als auch der Eingriffsverwaltung<br />

sollen es ermöglichen, Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln.<br />

Unter einem Verwaltungsverfahren kann dabei in Anlehnung an<br />

§ 9 VwVfG die nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde verstanden<br />

werden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den<br />

Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist. Ein Verwaltungsverfahren in<br />

diesem Sinne beginnt in der Regel mit der Stellung eines Antrages271 . Beendet<br />

wird das <strong>Verfahren</strong> regelmäßig durch den Erlass eines Verwaltungsaktes272<br />

.<br />

266 Vgl. Träger, E-Government, S. 20. Vereinzelt wird aus dem Merkmal, dass die elektronische<br />

Kommunikation medienbruchfrei erfolgen soll, eine weitere, vierte Kommunikationsform<br />

von E-Government gebildet und von �Integration� gesprochen (so<br />

etwa Schwiering, Electronic Government, S. 68).<br />

267 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 21, Fn. 70.<br />

268 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, SAGA, S. 46.<br />

269 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, SAGA, S. 46.<br />

270 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, SAGA, S. 46.<br />

271 Vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG,§9Rn.29.<br />

272 Vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG,§9Rn.30.<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!