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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

passiven Entgegennahme von Informationen, ohne dass Daten ausgetauscht<br />

werden, die einen Verwaltungsvorgang inhaltlich ausgestalten 253 .<br />

2. Kommunikation<br />

Auf der zweiten Interaktionsstufe <strong>des</strong> E-Government können die Bürger und<br />

Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung elektronisch miteinander<br />

kommunizieren. Davon erfasst wird vor allem der gegenseitige elektronische<br />

Austausch (�two ways�) von Daten und Informationen254 . Vereinzelt<br />

wird daher auch von �E-Communication� gesprochen255 .<br />

Bei der Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem<br />

Bürger oder Unternehmen lassen sich synchrone und asynchrone Formen<br />

unterscheiden. Bei der synchronen Kommunikation ist eine direkte Verständigung<br />

in Echtzeit zwischen den Kommunikationspartnern möglich, so dass<br />

Nachfragen ohne Zeitverzögerung beantwortet werden können. Dazu gehört<br />

z.B. der Besuch eines Chat-Rooms. Bei der zeitlich asynchronen Kommunikation<br />

besteht kein direkter Kontakt zwischen den Kommunikationspartnern<br />

und es ist nicht genau bekannt, wann der Kommunikationspartner antworten<br />

wird. Dazu gehören vor allem E-Mails256 .<br />

Wegen der Möglichkeit <strong>des</strong> Datenaustausches ist die Kommunikation anspruchsvoller<br />

als die bloße Information. Es geht bei den von der öffentlichen<br />

Verwaltung angebotenen Kommunikationsdiensten also nicht mehr nur allein<br />

um den Abruf von Informationen, sondern um den Austausch von Informationen257<br />

. Insoweit stellt die Kommunikation eine höhere Entwicklungsphase<br />

zur Information dar258 .<br />

<strong>Die</strong>se Vorgehensweise hat in datenschutzrechtlicher Hinsicht ein höheres<br />

Gefährdungspotential für den Datenschutz als ein Informationsdienst zur<br />

Folge. Denn die Kommunikationsdienste ermöglichen es der öffentlichen<br />

Verwaltung, sowohl mit dem Bürger (G2C), als auch mit Unternehmen<br />

(G2B) oder innerhalb der öffentlichen Verwaltung (G2G) derart elektronisch<br />

miteinander kommunizieren zu können, dass die vom Bürger oder Unternehmen<br />

erlangten Daten innerhalb der öffentlichen Verwaltung ohne größere<br />

253 Etwas anderes kann für Teledienstdaten gelten, die es zur Vornahme einer elektronischen<br />

Kommunikation bedarf, ohne dass inhaltlich Daten ausgetauscht werden. Vgl.<br />

zu den Teledienstdaten oben 1. Teil, B.<br />

254 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 39; Schwiering,<br />

Electronic Government, S. 67; Träger, E-Government, S. 20.<br />

255 So etwa Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 102.<br />

256 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 82; Träger, E-Government,S.20f.<br />

257 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 76 f.<br />

258 Vgl. Asghari, in:Asghari (Hrsg.) E-Government, S. 20.<br />

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