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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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C. Praktische Anwendungsebenen<br />

Bereitstellung von Informationen eine noch verhältnismäßig leicht zu erklimmende<br />

Stufe bei der Abwicklung elektronischer Behördendienste245 .<br />

Von den Informationsdiensten werden insbesondere Internetseiten erfasst,<br />

die durch einen Mausklick abrufbare Informationen enthalten246 .AufPortalen<br />

werden umfassende Informationen über Ansprechpartner, Adressen,<br />

Öffnungszeiten sowie Erläuterungen über notwendige Unterlagen und Zuständigkeiten<br />

bei komplizierten, erklärungsbedürftigen <strong>Die</strong>nstleistungen der<br />

öffentlichen Verwaltung angeboten247 .<br />

Bürgern und Unternehmen ist es mit der Bereitstellung von Informationen<br />

über das Internet möglich, die breite Palette <strong>des</strong> Angebotes öffentlicher<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen abzurufen. Informationen, die früher auf verschiedene<br />

Informationsquellen verteilt waren, wie z.B. das Gemeindeblatt oder auch<br />

die Tageszeitung sowie den Müllkalender können mit den Informationsdiensten<br />

von einer Internetseite abgerufen werden248 . <strong>Die</strong>ses Informationsangebot<br />

kann auch durch eine aktive Information erweitert werden. Dazu<br />

bieten sich beispielsweise Newsletter zu bestimmten Themenbereichen an,<br />

die ihre Abonnenten per E-Mail über aktuelle Ereignisse informieren249 .<br />

Zwar kann die elektronische Bereitstellung von Informationen als Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Ablaufs in der öffentlichen Verwaltung angesehen werden250 ,allerdings<br />

entspricht dieses Vorgehen der �Steinzeit� <strong>des</strong> Internets251 . <strong>Die</strong> Informationsdienste<br />

der Behörden dienen in erster Linie der Selbstdarstellung.<br />

Der Bürger oder das Unternehmen nehmen auf dieser Stufe lediglich die<br />

Rolle <strong>des</strong> Informationsempfängers, also eine passive Rolle, ein252 .<br />

In datenschutzrechtlicher Hinsicht stellen die Informationsdienste für Inhaltsdaten,<br />

also die Daten, die Inhalt eines Begehrens eines Bürgers oder<br />

eines Unternehmen gegenüber der Verwaltung sind, keine große Gefährdung<br />

dar. Es findet nämlich gerade kein Austausch von Informationen auf inhaltlicher<br />

Ebene statt. Vielmehr besteht ein Informationsdienst lediglich aus der<br />

245 Vgl. Träger, E-Government, S. 19.<br />

246 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 76 f.<br />

247 Vgl. Träger, E-Government, S. 19.<br />

248 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 76 f.<br />

249 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 39.<br />

250 So etwa Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 39.<br />

251 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 76 f.<br />

252 Vgl. Träger, E-Government, S. 19.<br />

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