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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

Zum anderen kann der Bürger als Entscheidungsakteur auftreten221 .<strong>Die</strong>sist<br />

vor allem bei E-Democracy der Fall. Unter E-Democracy versteht man die<br />

Verwendung internetbasierter Systeme zur Unterstützung der Beteiligung<br />

<strong>des</strong> Bürgers an demokratischen Entscheidungen. Dem Bürger soll die Möglichkeit<br />

gegeben werden, einfacher am politischen Geschehen partizipieren<br />

zu können. Dabei soll er seine Meinung sowohl bilden, als auch äußern<br />

können und damit das politische Geschehen direkt beeinflussen können222 .<br />

Informationen über Politiker auf Internetseiten, politische Diskussionsforen,<br />

Chats zum Meinungsaustausch, elektronische Unterschriftensammlungen,<br />

Download von Wahlunterlagen und eine Online-Wahl, ein sog. E-Voting,<br />

stellen nur einige der Möglichkeiten dar223 .<br />

2. G2B (Government-to-Business)<br />

<strong>Die</strong> elektronische Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung<br />

und der privaten Wirtschaft wird als G2B (Government-to-Business) bezeichnet224<br />

. Unternehmen treten in vielfältigen Formen mit dem Staat in<br />

Beziehung. Einerseits sind sie Nachfrager und Kunden <strong>des</strong> öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nstes, gezwungen durch gesetzliche Bestimmungen wie Steuern und<br />

Abgaben225 . Insoweit treten die Unternehmen wie die Bürger als Empfänger<br />

einer Entscheidung der öffentlichen Verwaltung auf. <strong>Die</strong>s gilt vor allem für<br />

den Erhalt von Verwaltungsakten226 .<br />

Andererseits agieren die Unternehmen auch als Anbieter. Ein Beispiel dafür<br />

ist die Deckung <strong>des</strong> Beschaffungsbedarfs der öffentlichen Verwaltung. In<br />

diesem Zusammenhang stellen die E-Vergabe und das E-Procurement die<br />

wichtigsten Elemente dar227 . Während die E-Vergabe betroffen ist, wenn es<br />

um Ausschreibungen von Bund und Ländern geht, die über das Internet für<br />

221 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 65.<br />

222 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 42.<br />

223 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 42f.<br />

224 Vgl. Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 105; Reinermann/v. Lucke,<br />

in:dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1 ff.; Schwiering, Electronic Government,<br />

S. 68; Träger, E-Government, S. 17. Zur Wirtschaft werden oft auch Nicht-<br />

Regierungsorganisationen (NGOs) und Non-Profit-Organisationen (NPOs) hinzugerechnet<br />

(vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 70). Teilweise wird daraus ein eigenes<br />

Beziehungsgeflecht unter der Bezeichnung �G2N� konstruiert (so etwa Kussmaul,<br />

Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 105).<br />

225 Vgl. Asghari, in:Asghari (Hrsg.) E-Government, S. 25.<br />

226 Vgl. Träger, E-Government, S. 17.<br />

227 Vgl. Asghari, in:Asghari (Hrsg.) E-Government, S. 25.<br />

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