Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government Vorangetrieben wird die Initiative in vier Handlungsfeldern. Zu diesen vier Handlungsfeldern gehören bessere Online-Services 209 , die weitere Umsetzung elektronischer Behördendienste 210 und die Schaffung staatlich zertifizierte Bürger-Portale 211 . C. Praktische Anwendungsebenen In der praktischen Anwendung von E-Government sind verschiedene Ebenen zu unterschieden. Die zwei wichtigsten Ebenen beziehen sich darauf, wer an E-Government beteiligt ist und in welcher Form. Insoweit werden beim E-Government hinsichtlich der beteiligten Personen und Organisationen verschiedene Kommunikationsbeziehungen (dazu sogleich I.) und hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung verschiedene Kommunikationsformen unterschieden (dazu unten II.). I. Kommunikationsbeziehungen An der Durchführung und Umsetzung von E-Government sind verschiedene Personen und Organisationen beteiligt. Alle Beteiligten stehen in unterschiedlicher Beziehung zueinander. Zu diesen Beziehungen gehören solche innerhalb der öffentlichen Verwaltung, als auch jene zwischen der öffentlichen Verwaltung und externen Kommunikationspartnern. Alle Beziehungen unterscheiden sich in der Häufigkeit der Verwaltungskontakte, dem Anonymitätsgrad sowie in dem Vorliegen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen 212 . 209 Für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Onlinedienstleistungen wird zunächst geprüft, welche rechtlichen Grundlagen notwendig sind, um die Verfahren bis hin zur vollständigen elektronische Annahme und Weiterverarbeitung von Daten ausbauen zu können. Zugleich sollen weitere Einsparungen erschlossen werden, indem die Prozesskosten gegenüber herkömmlichen Verwaltungsverfahren weiter reduziert werden (vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg), E-Government, S. 24). 210 Dies betrifft vor allem Verwaltungsverfahren, die während der Initiative BundOnline2005 (vgl. dazu oben 2. Teil, B., II., 1., b), bb), (2)), noch nicht elektronisch umgesetzt wurden (vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg), E-Government, S. 25). 211 Staatlich zertifizierte Bürger-Portale privater Anbieter sollen einen sicheren elektronischen Kommunikationsraum im Internet für Bürger und die Unternehmen aufspannen. Wie im klassischen Postdienst die Grundlage durch den Staat gesetzt wurde, so soll bei den Bürger-Portalen durch einheitliche Regeln eine sichere Basis für die Authentisierung, die Kommunikation und die Datenaufbewahrung geschaffen werden (vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg.), E-Government, S. 27). 212 Vgl. Schwiering, Electronic Government, S. 68. 38

C. Praktische Anwendungsebenen Zu den externen Kommunikationspartnern gehören die Bürger und die Wirtschaft 213 . Die unterschiedlichen Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern und Unternehmen werden wie beim E- Business unterschieden 214 . In Anlehnung an die dort genutzten Begrifflichkeit werden die Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerschaft als G2C (dazu sogleich 1.), zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft als G2B (dazu unten 2.) und die Beziehungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung als G2G (dazu unten 3.) bezeichnet 215 . 1. G2C (Government-to-Customer) Für die Beziehung zwischen dem einzelnen Bürger und der öffentlichen Verwaltung im Rahmen von E-Government hat sich die Bezeichnung G2C (Government-to-Customer) 216 herausgebildet217 . Demokratietheoretischen Auffassungen zufolge lassen sich in diesem Verhältnis zwei Rollen des Bürgers unterscheiden. Dies betrifft zum einen den Bürger als Entscheidungsempfänger. Als Entscheidungsempfänger empfängt der Bürger Entscheidungen von der öffentlichen Verwaltung, wozu vor allem auch Verwaltungsakte gehören218 . Klassische Rollen des Bürgers in diesem Zusammenhang sind der Bauherr, der Kfz-Halter und der Steuerzahler. Insoweit ist zum Beispiel der Kontakt zwischen dem Finanzamt und dem Bürger betroffen. Mit Hilfe von E- Government-Dienstleistungen kann der Bürger seine Steuererklärung online bearbeiten, abgeben und bekommt dann elektronisch seinen Steuerbescheid zugeschickt219 . Dafür wurde das Programm ELSTER (ELektrische STeuer- ERklärung) entwickelt und am 01.01.1999 eingeführt220 . 213 Vgl. Reinermann/ v. Lucke, in: dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1 ff.; Schwiering, Electronic Government, S. 68. 214 Vgl. Blanke/von Bandemer, Handbuch zur Verwaltungsreform, S. 73. 215 Vgl. Reinermann/v. Lucke, in:dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1 ff.; Schwieing, Electronic Government, S. 68. 216 Teilweise wird auch die Bezeichnung �Government-to-Consumer� (so etwa Passade/Labusch, Bewertung des E-Government-Ansatzes, S. 18) oder auch die Bezeichnung �Government-to-Citizen� verwendet (so etwa Asghari, E-Government, S. 22). 217 Vgl. Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 104 f.; Mehlich, Electronic Government, S., 3; Reinermann/v. Lucke, in:dies. (Hrsg.), Electronic Government,S.1ff.;Träger, E-Government, S. 16. 218 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 65. 219 Vgl. Träger, E-Government, S. 16. 220 Vgl. zu ELSTER etwa Krebs, in:Zechner (Hrsg.), E-Government, S. 345 ff. 39

C. Praktische Anwendungsebenen<br />

Zu den externen Kommunikationspartnern gehören die Bürger und die Wirtschaft<br />

213 . <strong>Die</strong> unterschiedlichen Beziehungen zwischen der öffentlichen<br />

Verwaltung und den Bürgern und Unternehmen werden wie beim E-<br />

Business unterschieden 214 . In Anlehnung an die dort genutzten Begrifflichkeit<br />

werden die Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und der<br />

Bürgerschaft als G2C (dazu sogleich 1.), zwischen der öffentlichen Verwaltung<br />

und der Wirtschaft als G2B (dazu unten 2.) und die Beziehungen innerhalb<br />

der öffentlichen Verwaltung als G2G (dazu unten 3.) bezeichnet 215 .<br />

1. G2C (Government-to-Customer)<br />

Für die Beziehung zwischen dem einzelnen Bürger und der öffentlichen<br />

Verwaltung im Rahmen von E-Government hat sich die Bezeichnung G2C<br />

(Government-to-Customer) 216 herausgebildet217 .<br />

Demokratietheoretischen Auffassungen zufolge lassen sich in diesem Verhältnis<br />

zwei Rollen <strong>des</strong> Bürgers unterscheiden. <strong>Die</strong>s betrifft zum einen den<br />

Bürger als Entscheidungsempfänger. Als Entscheidungsempfänger empfängt<br />

der Bürger Entscheidungen von der öffentlichen Verwaltung, wozu vor allem<br />

auch Verwaltungsakte gehören218 .<br />

Klassische Rollen <strong>des</strong> Bürgers in diesem Zusammenhang sind der Bauherr,<br />

der Kfz-Halter und der Steuerzahler. Insoweit ist zum Beispiel der Kontakt<br />

zwischen dem Finanzamt und dem Bürger betroffen. Mit Hilfe von E-<br />

Government-<strong>Die</strong>nstleistungen kann der Bürger seine Steuererklärung online<br />

bearbeiten, abgeben und bekommt dann elektronisch seinen Steuerbescheid<br />

zugeschickt219 . Dafür wurde das Programm ELSTER (ELektrische STeuer-<br />

ERklärung) entwickelt und am 01.01.1999 eingeführt220 .<br />

213 Vgl. Reinermann/ v. Lucke, in: dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1 ff.;<br />

Schwiering, Electronic Government, S. 68.<br />

214 Vgl. Blanke/von Bandemer, Handbuch zur Verwaltungsreform, S. 73.<br />

215 Vgl. Reinermann/v. Lucke, in:dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1 ff.; Schwieing,<br />

Electronic Government, S. 68.<br />

216 Teilweise wird auch die Bezeichnung �Government-to-Consumer� (so etwa Passade/Labusch,<br />

Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 18) oder auch die Bezeichnung<br />

�Government-to-Citizen� verwendet (so etwa Asghari, E-Government, S. 22).<br />

217 Vgl. Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 104 f.; Mehlich, Electronic<br />

Government, S., 3; Reinermann/v. Lucke, in:dies. (Hrsg.), Electronic Government,S.1ff.;Träger,<br />

E-Government, S. 16.<br />

218 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 65.<br />

219 Vgl. Träger, E-Government, S. 16.<br />

220 Vgl. zu ELSTER etwa Krebs, in:Zechner (Hrsg.), E-Government, S. 345 ff.<br />

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