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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

Vorangetrieben wird die Initiative in vier Handlungsfeldern. Zu diesen vier<br />

Handlungsfeldern gehören bessere Online-Services 209 , die weitere Umsetzung<br />

elektronischer Behördendienste 210 und die Schaffung staatlich zertifizierte<br />

Bürger-Portale 211 .<br />

C. Praktische Anwendungsebenen<br />

In der praktischen Anwendung von E-Government sind verschiedene Ebenen<br />

zu unterschieden. <strong>Die</strong> zwei wichtigsten Ebenen beziehen sich darauf,<br />

wer an E-Government beteiligt ist und in welcher Form. Insoweit werden<br />

beim E-Government hinsichtlich der beteiligten Personen und Organisationen<br />

verschiedene Kommunikationsbeziehungen (dazu sogleich I.) und hinsichtlich<br />

der Art und Weise der Beteiligung verschiedene Kommunikationsformen<br />

unterschieden (dazu unten II.).<br />

I. Kommunikationsbeziehungen<br />

An der Durchführung und Umsetzung von E-Government sind verschiedene<br />

Personen und Organisationen beteiligt. Alle Beteiligten stehen in unterschiedlicher<br />

Beziehung zueinander. Zu diesen Beziehungen gehören solche<br />

innerhalb der öffentlichen Verwaltung, als auch jene zwischen der öffentlichen<br />

Verwaltung und externen Kommunikationspartnern. Alle Beziehungen<br />

unterscheiden sich in der Häufigkeit der Verwaltungskontakte, dem Anonymitätsgrad<br />

sowie in dem Vorliegen von technischen und organisatorischen<br />

Voraussetzungen 212 .<br />

209 Für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Onlinedienstleistungen wird zunächst<br />

geprüft, welche rechtlichen Grundlagen notwendig sind, um die <strong>Verfahren</strong> bis<br />

hin zur vollständigen elektronische Annahme und Weiterverarbeitung von Daten ausbauen<br />

zu können. Zugleich sollen weitere Einsparungen erschlossen werden, indem<br />

die Prozesskosten gegenüber herkömmlichen Verwaltungsverfahren weiter reduziert<br />

werden (vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg), E-Government, S. 24).<br />

210 <strong>Die</strong>s betrifft vor allem Verwaltungsverfahren, die während der Initiative BundOnline2005<br />

(vgl. dazu oben 2. Teil, B., II., 1., b), bb), (2)), noch nicht elektronisch umgesetzt<br />

wurden (vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg), E-Government, S. 25).<br />

211 Staatlich zertifizierte Bürger-Portale privater Anbieter sollen einen sicheren elektronischen<br />

Kommunikationsraum im Internet für Bürger und die Unternehmen aufspannen.<br />

Wie im klassischen Postdienst die Grundlage durch den Staat gesetzt wurde, so<br />

soll bei den Bürger-Portalen durch einheitliche Regeln eine sichere Basis für die Authentisierung,<br />

die Kommunikation und die Datenaufbewahrung geschaffen werden<br />

(vgl. dazu Schallbruch, in:Zechner (Hrsg.), E-Government, S. 27).<br />

212 Vgl. Schwiering, Electronic Government, S. 68.<br />

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