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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

<strong>Die</strong>s war der Anstoß für die e-Customs Initiative im Zollwesen. <strong>Die</strong>se Initiative<br />

hat das Ziel, alle papiergestützten Zollverfahren durch elektronische<br />

<strong>Verfahren</strong> zu ersetzen. Damit soll ein moderneres und effizientes Zollumfeld<br />

geschaffen werden190 .<br />

Das Ziel eines vollständigen elektronischen Umfel<strong>des</strong> ist noch längst nicht<br />

erreicht. Auch die e-Customs-Initiative besitzt daher nach wie vor Gültigkeit.<br />

<strong>Die</strong>s zeigen Anstrengungen, die unternommen werden, damit die rechtlichen<br />

Grundlagen in Kraft treten können191 .<br />

<strong>Die</strong> Schaffung eines elektronischen Zollumfel<strong>des</strong> ist allerdings nicht nur<br />

eine Frage rechtlicher Grundlagen, sondern auch der Schaffung technischer<br />

Voraussetzungen. Zu diesen technischen Voraussetzungen gehört vor allem<br />

die Interoperabilität zwischen den nationalen Zollbehörden und den in einem<br />

weiteren Schritt den Zollbehörden der Mitgliedstaaten untereinander192 .<br />

(3) Initiative i2010<br />

Dem Aktionsplan eEurope2005 folgte im Jahre 2005 die Initiative i2010.<br />

<strong>Die</strong>se Initiative ist Teil der überarbeiteten Lissaboner Strategie und der neue<br />

strategische Rahmen der Europäischen Kommission, mit dem die politischen<br />

Leitlinien für die Informationsgesellschaft definiert werden. Sie soll<br />

die Entstehung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft<br />

vorantreiben und die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

als Motor und für eine bessere Lebensqualität hervorheben193 .<br />

<strong>Die</strong> Umsetzung elektronischer Behördendienste ist also noch längst nicht<br />

abgeschlossen. Es ist nach wie vor eine große Herausforderung, diese<br />

<strong>Die</strong>nste besser, leichter zugänglich und kostengünstiger zu machen. Zwar<br />

190 Vgl. dazu Europäische Kommission, KOM (2003), 452 endg., S. 5. Zwar wurde<br />

bereits der erste Schritt zur elektronischen Zollabwicklung mit dem ab 1997 entwickelten<br />

elektronischen Versandsystem, dem �New Computerised Transit System�<br />

(NCTS) gemacht, jedoch ist das Versandverfahren nur eines der im Europäischen<br />

Zollrecht vorgesehenen Zollverfahren.<br />

191 Zur Umsetzung eines elektronischen Zollumfel<strong>des</strong> erfolgten zwei Rechtsakte. <strong>Die</strong>s<br />

ist zum einen die sog. �Sicherheitsänderung <strong>des</strong> Zollkodex�, die auch als �Zollkodex<br />

2005� bezeichnet wird und die vollständige Umstellung aller <strong>Verfahren</strong> auf EDV<br />

vorsieht. Zum anderen soll mit dem �Modernisierten Zollkodex� eine vollständige<br />

Umstellung <strong>des</strong> Zollwesens auf EDV vollendet werden. Darin ist vor allem vorgesehen,<br />

dass die Zollanmeldung elektronisch abgegeben werden muss. Bislang bestand<br />

ein Wahlrecht, welches durch eine Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung<br />

abgelöst wird (vgl. zum Modernisierten Zollkodex oben 1. Teil, B.).<br />

192 Vgl. dazu Europäische Kommission, KOM (2003), 452 endg., S. 12.<br />

193 Vgl. dazu Europäische Kommission, KOM (2005), 229 endg., S. 4.<br />

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