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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Historische Entwicklung und aktueller Stand<br />

wird (dazu sogleich aa)) und Verwaltungsreformen elektronisch umgesetzt<br />

werden (dazu unten bb)).<br />

aa) Umfassende elektronische Vernetzung<br />

Zu einer umfassenden elektronischen Vernetzung gehört, dass im Unterschied<br />

zum traditionellen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

E-Government sich nicht mehr nur auf die Unterstützung von<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen bezieht, sondern auch die Möglichkeit <strong>des</strong> individuellen<br />

Leistungsaustauschs ermöglicht wird. Insoweit werden mit E-Government<br />

nicht mehr nur traditionelle Strukturen, Prozesse und <strong>Verfahren</strong> elektronisch<br />

nachgebildet, sondern auch neue Formen der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung<br />

erschlossen, wozu die individuelle elektronische Abwicklung von<br />

Geschäftsprozessen zwischen Bürgern und Unternehmen und der öffentlichen<br />

Verwaltung gehört165 .<br />

bb) Digitalisierung von Verwaltungsreformen<br />

Ferner eröffnet E-Government in Abgrenzung zur traditionellen Informationstechnik<br />

in der öffentlichen Verwaltung alternative Gestaltungsformen für<br />

die Organisation öffentlicher Aufgabenwahrnehmung und damit letztendlich<br />

für die Verwaltungsreform. Maßgebend ist dabei die integrative Wirkungsweise<br />

von E-Government, indem die Bestrebungen etwaiger Verwaltungsreformen<br />

über E-Government digitalisiert werden können. Insoweit kann E-<br />

Government nicht mehr nur auf den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

reduziert werden, sondern ist im Hinblick auf die<br />

bestehenden Verwaltungsreformen als technisches und organisatorisches<br />

Gestaltungsinstrument für Staat und Verwaltung zu sehen166 . E-Government<br />

wird <strong>des</strong>halb als Schlüssel zur Verwaltungsmodernisierung bezeichnet167 .<br />

(1) New-Public-Management<br />

Zu den Verwaltungsreformen, in die E-Government den Fortschritt der Informations-<br />

und Kommunikationstechnologie integriert168 , gehört das Mo-<br />

165 Vgl. Schwiering, Electronic Government, S. 56.<br />

166 Vgl. dazu Schwiering, Electronic Government, S. 56.<br />

167 So etwa Bogumil, in: VerwArch 2002, S. 129; König, in: VerwArch 2001, S. 475.<br />

168 So etwa Boehme-Neßler, in: NVwZ 2001, S. 375; Yildirim, Datenschutz im Electronic<br />

Government, S. 17. Allerdings wird das Verhältnis von E-Government zur Verwaltungsreform<br />

nicht einheitlich bewertet. Teilweise wird von zwei zueinander neutral<br />

und isoliert verlaufenden Entwicklungen ausgegangen, teilweise steht auch die<br />

Auffassung von zwei komplementären Entwicklungen im Raum (vgl. zu den einzelnen<br />

Auffassungen die Übersicht bei Mehlich, Electronic Government, S. 19 f.).<br />

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