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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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2. Teil: E-Government<br />

und Organisationsstrukturen her betrachtet, liegen Welten160 .<strong>Die</strong>sistdarin<br />

begründet, dass der Technik keine Grenzen mehr gesetzt sind. Vor allem das<br />

Internet ermöglicht es, elektronisch kommunizieren zu können161 .<br />

Allerdings unterliegt auch das Zeitalter <strong>des</strong> E-Government unterschiedlichen<br />

Phasen, die zwar nur noch in Teilen auf den technischen Fortschritt ausgerichtet<br />

sind, sich aber dennoch unterscheiden. <strong>Die</strong>s gilt vor allem im Hinblick<br />

auf den Umfang von Einsatz von Informationstechnologie in der öffentlichen<br />

Verwaltung und der Qualität <strong>des</strong> E-Government. Anknüpfend an die<br />

Phasen der Verwaltungsautomation wird für das Zeitalter <strong>des</strong> E-Government<br />

eine fünfte und sechste Phase angenommen162 . <strong>Die</strong>s ist die Phase beginnender<br />

Virtualität (dazu sogleich 1.) und die Phase <strong>des</strong> E-Government 2.0 (dazu<br />

unten 2.).<br />

1. Zeit beginnender Virtualität (1995-2005)<br />

<strong>Die</strong> Jahre zwischen 1995 und 2005 werden als Zeit beginnender Virtualität<br />

bezeichnet. Der Beginn von Virtualität wird darin gesehen, dass die Grenzen<br />

einzelner Behörden sowie <strong>des</strong> öffentlichen Sektors durch den Einsatz fortschrittlicher<br />

Informations- und Kommunikationstechnologie durchlässig<br />

werden. Dank der Internet-Technologie können behördenübergreifende Vorgänge<br />

realisiert und Verwaltungssysteme für Externe geöffnet werden163 .<br />

Aufgrund dieses technischen Fortschritts ging es länger nicht mehr nur darum,<br />

technischen Fortschritt zu schaffen, sondern den geschaffenen technischen<br />

Fortschritt durch verschiedene Projekte in die öffentliche Verwaltung<br />

zu tragen. <strong>Die</strong> Zeit beginnender Virtualität kann daher in die Schaffung<br />

technisch-organisatorischer Bedingungen (dazu sogleich a)) und in die Umsetzung<br />

verschiedener E-Government-Initiativen (dazu unten b)) unterschieden<br />

werden164 .<br />

a) Technisch-organisatorische Bedingungen<br />

<strong>Die</strong> Schaffung technisch-organisatorischer Bedingungen zeichnet sich vor<br />

allem darin aus, dass eine umfassende elektronische Vernetzung geschaffen<br />

160 Vgl. Mehlich, Electronic Government, S. 9.<br />

161 Vgl. dazu Dix, in: Kubicek u.a. (Hrsg.), Multimedia@Verwaltung, S. 178.<br />

162 So etwa Wind, in: Wind/Kröger (Hrsg.), <strong>IT</strong> in der Verwaltung, S. 5, der an die vier<br />

Phasen der Verwaltungsautomation von Brinckmann/Kuhlmann anknüpft (vgl. zu<br />

diesen Phasen oben 2. Teil, B., I.) und diese weiterentwickelt.<br />

163 Vgl. Wind, in: Wind/Kröger (Hrsg.),<strong>IT</strong>inderVerwaltung,S.6.<br />

164 Vgl. Wind, in: Wind/Kröger (Hrsg.),<strong>IT</strong>inderVerwaltung,S.6.<br />

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