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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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A. Definition und Bedeutung<br />

elektronischen Datenverarbeitung als E-Government gelten lassen wollen118 ,<br />

während andere Definition jede Technologie heranziehen119 .<br />

Eine ebenfalls sehr weit gefasste Definition ist die Speyerer Definition. Danach<br />

bezeichnet der Begriff �E-Government�, �die Abwicklung geschäftlicher<br />

Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von<br />

Informations- und Kommunikationstechnik über elektronische Medien�120 .<br />

Mittlerweile ist diese Definition von E-Government in der deutschen Verwaltungspraxis<br />

sehr verbreitet. Zwar wird teilweise kritisiert, dass die<br />

Speyerer Definition zu weit ist, so dass ein erheblicher Interpretationsspielraum<br />

eröffnet wird und die wesentlichen Charakteristika von E-Government<br />

relativ unkonkret bleiben, jedoch lässt diese Definition die Möglichkeit zu,<br />

alle denkbaren elektronischen Techniken und Prozesse darunter zu subsumieren,<br />

ohne dass Einschränkungen vorgenommen werden müssen121 .<br />

<strong>Die</strong>s kommt der Tatsache entgegen, dass der Einsatz von Informations- und<br />

Kommunikationstechnik in technischer Hinsicht unbegrenzt in vielen Arten<br />

möglich ist. Insoweit ist mit E-Government nicht nur die Abbildung von<br />

Verwaltungsprozessen auf Internetbasis gemeint, sondern die umfassende<br />

Ausschöpfung elektronischer Medien, wozu nicht nur das Internet gehört,<br />

sondern auch andere Netzwerke wie das Intranet oder auch Sprachkommunikationsnetze<br />

über Interactive-Voice-Responce-Systeme122 .<br />

Ferner ist eine Einschränkung der Definition auf spezielle Prozesse innerhalb<br />

der öffentlichen Verwaltung nicht sinnvoll, da diese aufgrund der durch<br />

die öffentliche Verwaltung zu bewältigenden Aufgaben sehr vielfältig sind.<br />

<strong>Die</strong> Speyerer Definition bietet folglich eine erschöpfende Definition <strong>des</strong><br />

Begriffs E-Government, die es ermöglicht E-Government umfassend zu<br />

verstehen, ohne an technische oder verwaltungsinterne Grenzen zu stoßen.<br />

Deshalb wird auch in dieser Arbeit dieser Definition gefolgt.<br />

Dabei ist der Begriff �E-Government� von dem Begriff �E-Governance�<br />

abzugrenzen. Beide Begriffe werden häufig miteinander verwechselt. Der<br />

Begriff �E-Governance� beschreibt die Aufgaben von Staat und Verwaltung<br />

bei der Ausrichtung der gesellschaftlichen Lebensbereiche auf die Erforder-<br />

118 So definieren Mummert&Partner in einer sehr engen Auslegung E-Government als<br />

�einen elektronischen Bürgerservice, der zumeist über das Internet stattfindet� (vgl.<br />

Mummert & Partner, Kommunale Vorhaben der Verwaltungsreform, S. 40).<br />

119 KPMG fasst den Begriff so weit, dass E-Government vorliegt, sobald netzbasierte<br />

Technologien eingesetzt werden (vgl. KPMG, Verwaltung der Zukunft, S. 9).<br />

120 Reinermann/v. Lucke, in:dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 1.<br />

121 Vgl. Schwiering, Electronic Government, S. 50.<br />

122 Vgl. Reinermann/v. Lucke, in: dies. (Hrsg.), Electronic Government, S. 2.<br />

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