06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. Problemaufriss und Eingrenzung <strong>des</strong> Themas<br />

Regelungen in Bezug auf natürliche Personen96 und keine datenschützenden<br />

Regelungen zum Schutz von Daten juristischer Personen97 . <strong>Die</strong>s gilt sowohl<br />

für bereichsspezifische Datenschutzgesetze, wie beispielsweise dem Teledienstdatenschutzgesetz<br />

(TDDSG) 98 , als auch für allgemeine Datenschutzgesetze,<br />

wie vor allem dem Bun<strong>des</strong>datenschutzgesetz (BDSG) 99 .<br />

<strong>Die</strong>se Abgrenzung ist im Hinblick auf die elektronische Zollabwicklung im<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> insbesondere <strong>des</strong>wegen von Bedeutung, weil die Abgabe<br />

elektronischer Zollanmeldungen in Form der Teilnehmereingabe zum<br />

einen vorwiegend durch juristische Personen erfolgt, wozu vor allem die<br />

GmbH und die AG gehören100 . Zum anderen sind es Personenhandelsgesellschaften,<br />

wie die OHG und KG, die eine elektronische Zollanmeldung in<br />

Form der Teilnehmereingabe im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> abgeben101 . <strong>Die</strong>se<br />

Unternehmensformen sind es, die wegen ihres hohen <strong>Einfuhr</strong>volumens die<br />

Vorteile <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> trotz <strong>des</strong> finanziellen und personellen<br />

Aufwan<strong>des</strong>, der durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme 102 entsteht, nutzen können und wollen.<br />

Für natürliche Personen hingegen, die ebenfalls als Zollanmelder auftreten<br />

können103 und zu denen Einzelkaufleute zählen, lohnen sich die Investitionen<br />

in das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>, die es in personeller und finanzieller Hinsicht<br />

zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnahme am <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bedarf, mangels eines ausreichenden <strong>Einfuhr</strong>volumens,<br />

welches den Aufwand in finanzieller Hinsicht decken würde, nicht, so dass<br />

sie die Zollanmeldung in Form der Teilnehmereingabe nicht nutzen und<br />

daher nicht Gegenstand dieser Untersuchung sind104 .<br />

<strong>Die</strong> Beschränkung <strong>des</strong> Rechts zum Schutz personenbezogener Daten auf<br />

natürliche Personen hat zwangsläufig die Begrenzung datenschutzrechtli-<br />

96 <strong>Die</strong>s ist in anderen Ländern anders geregelt. So regeln z.B. Dänemark oder auch die<br />

Schweiz den Schutz von Daten juristischer Personen.<br />

97 Insoweit lässt sich bereits an dieser Stelle festhalten, dass die Daten juristischer<br />

Personen und Personenhandelsgesellschaften in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland einem<br />

nicht so umfassenden Datenschutz wie die natürlichen Personen unterliegen.<br />

98 Vgl. zum TDDSG unten 6. Teil, H., II., 1., a).<br />

99 Vgl. zum BDSG unten 6. Teil, H., II., 1., b).<br />

100 Vgl. zu den juristischen Personen als Zollanmelder unten 3. Teil, D., I., 4., a).<br />

101 Vgl. zu den Personenhandelsgesellschaften als Zollanmelder 3. Teil, D., I., 4., b).<br />

102 Vgl. zu den Teilnahmevoraussetzungen am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> unten 3. Teil, C.<br />

103 Vgl. dazu Art. 59 i.V.m. Art. 4 Nr. 3 ZK, wonach auch natürliche Personen als Personen<br />

im Sinne <strong>des</strong> Zollrechts eine Zollanmeldung abgeben können.<br />

104 Einzelkaufleute nutzen daher vorwiegend die Möglichkeit, Zollanmeldungen in Form<br />

der Benutzereingabe und Internetzollanmeldung abzugeben.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!