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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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1. Teil: Einführung und Problemaufriss<br />

abgegeben werden. Allerdings bedarf es für die Wirksamkeit der Abgabe<br />

einer zusätzlichen schriftlichen Zollanmeldung75 .<br />

Ferner kann der Wirtschaftsbeteiligte eine Zollanmeldung in Form der Benutzereingabe<br />

abgeben. Bei der Benutzereingabe werden Zollanmeldungen<br />

vom Benutzer, d.h. von dem Beschäftigten der deutschen Zollverwaltung,<br />

aus der vom Zollanmelder beim Zollamt abgegeben schriftlichen Zollanmeldung<br />

in das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> eingegeben und mit dem <strong>Verfahren</strong><br />

verarbeitet. Allerdings erfolgt bei der Verarbeitung keine elektronische<br />

Kommunikation mit dem Zollanmelder, vielmehr bleibt es bei der schriftlichen<br />

Abwicklung <strong>des</strong> <strong>Verfahren</strong>s. Lediglich die Eingabe <strong>des</strong> Benutzers und<br />

die Verarbeitung durch die Zollverwaltung erfolgt elektronisch76 .<br />

Außerdem ist es dem Wirtschaftsbeteiligten möglich, eine Zollanmeldung in<br />

Form einer Teilnehmereingabe abzugeben. <strong>Die</strong>se ermöglicht es dem Wirtschaftsbeteiligten,<br />

umfassend mit der deutschen Zollverwaltung elektronisch<br />

zu kommunizieren. <strong>Die</strong>se Kommunikation wird mit der Abgabe einer elektronischen<br />

Zollanmeldung vom Computer <strong>des</strong> Zollanmelders aus angestoßen<br />

und endet mit dem Erhalt eines elektronischen Zollabgabenbeschei<strong>des</strong>77 .<br />

Allerdings bedarf es zur Nutzung dieser Teilnehmereingabe der Einhaltung<br />

spezieller Voraussetzungen78 . Zu diesen Voraussetzungen gehört vor allem,<br />

dass der Teilnehmer am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> eine spezielle Software einsetzt,<br />

die einen Austausch der Daten mit der Zollverwaltung ermöglicht79 .<br />

Außerdem beruht die Zollabwicklung mittels der Teilnehmereingabe auf<br />

besonderen technischen Grundlagen, wozu ein Austausch von speziell für<br />

die Zollabwicklung entwickelte EDIFACT-Nachrichten gehört80 .<br />

Weil die Teilnehmereingabe die einzige Form der Zollanmeldung ist, die<br />

eine umfassende elektronische Zollabwicklung ermöglicht und damit dem<br />

Gedanken <strong>des</strong> E-Government entspricht, begrenzt sich die vorliegende Untersuchung<br />

auf diese Form der Zollanmeldung. Denn nur bei der Teilnehmereingabe<br />

handelt es sich um eine Zollanmeldung mit Mitteln der (elektronischen)<br />

Datenverarbeitung i.S.v. Art. 61 Buchst. b ZK81 , die es dem<br />

Wirtschaftsbeteiligten ganz im Sinne von E-Government erlaubt, die in der<br />

Zollanmeldung erforderlichen Daten mit der Zollverwaltung elektronisch<br />

75 Vgl. dazu Weerth, in: AW-Prax, 2003, S. 413 ff..<br />

76 Vgl. dazu Ziff. 4.1 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

77 Vgl. dazu unten 3. Teil, D.<br />

78 Vgl. zu den Teilnahmevoraussetzungen unten 3. Teil, C.<br />

79 Vgl. zur zertifizierten Software unten 3. Teil, C., II.<br />

80 Vgl. zu den EDIFACT-Nachrichten unten 3. Teil, B., I., 1., a), bb).<br />

81 Vgl. dazu unten 3. Teil, D., I., 1., b).<br />

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