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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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1. Teil: Einführung und Problemaufriss<br />

Informationstechnologie über eine Vernetzung der öffentlichen Verwaltung<br />

elektronisch zentral und bereichsübergreifend gespeichert und dort zur Verfügung<br />

gestellt werden, wo sie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Effektivität und Effizienz <strong>des</strong> Verwaltungshandelns<br />

ist das ein Vorteil, unter dem Gesichtspunkt <strong>des</strong> Datenschutzes ist<br />

dieses Vorgehen problematisch44 . Denn mit der elektronischen Akte wird das<br />

Verwaltungswissen ubiquitär, d.h. auf digitalisierte Vorgänge kann von jeder<br />

Behörde jederzeit aus zugegriffen werden45 .<br />

Bereits in seinem das Datenschutzrecht prägenden Volkszählungsurteil46 hat<br />

das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht (BVerfG) die Gefahren einer elektronischen<br />

Datenverarbeitung (EDV) in der öffentlichen Verwaltung dargelegt. Mit<br />

Hilfe der EDV seien Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse<br />

technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf<br />

Entfernungen in Sekundenschnelle abrufbar, ohne dass der Betroffene deren<br />

konkrete Verwendung kontrollieren kann47 . <strong>Die</strong>se bereichsübergreifende<br />

Sammlung und Verarbeitung von Daten durch den Staat führe zum Verlust<br />

der Verfügungsgewalt <strong>des</strong> Betroffenen über seine ureigenen Informationen48 .<br />

Auch zur Abwicklung elektronischer Behördendienste durch den Einsatz<br />

von EDV bedarf es Informationen, die der öffentlichen Verwaltung von<br />

Bürgern und Unternehmen zugetragen werden. Zu diesen Daten gehören<br />

nicht nur Daten, die den Inhalt der Kommunikation bilden, sondern auch<br />

Daten, die es zur elektronischen Abwicklung einer Kommunikation bedarf.<br />

Denn während der konventionelle Behördengang dazu dient, inhaltliche<br />

Informationen weiterzugeben, erfordert der elektronische Weg die Angabe<br />

weiterer Daten, derer es zur elektronischen Übermittlung von Informationen<br />

44 Vgl. Boehme-Neßler, in: NVwZ 2001, S. 374 (377).<br />

45 Vgl. Kussmaul, Wirtschaftliche Internetkommunikation, S. 110.<br />

46 BVerfGE 65, S. 1 ff.<br />

47 BVerfGE 65, S. 1 (42 f.).<br />

48 Vgl. Eberle, in: DÖV 1977, S. 306; Heussner, in:Gitter/Thieme/Zacher (Hrsg.), Im<br />

<strong>Die</strong>nste <strong>des</strong> Sozialrechts, Festschrift für Wannagat, S. 175.<br />

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