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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Problemaufriss und Eingrenzung <strong>des</strong> Themas<br />

B. Problemaufriss und Eingrenzung <strong>des</strong> Themas<br />

Neben politischen, technischen, organisatorischen, personalwirtschaftlichen<br />

und sozialen Faktoren spielt die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

bei der Einführung und Umsetzung von E-Government eine große Rolle34 .<br />

Während aufgrund <strong>des</strong> Entwicklungsstandards moderner Technologien die<br />

Entwicklung von E-Government durch technische Restriktionen kaum noch<br />

limitiert ist, werden ungeklärte juristische Aspekte als Haupthindernis für<br />

die Einführung und Akzeptanz elektronischer Behördendienste gesehen35 .<br />

Nur ein eindeutiger, rechtsverbindlicher Ordnungsrahmen kann die Umsetzung<br />

von E-Government gewährleisten36 .<br />

Von besonderer rechtlicher Bedeutung ist der Datenschutz37 . <strong>Die</strong>ser kann<br />

das notwendige Vertrauen in die elektronische Kommunikation zwischen<br />

der öffentlichen Verwaltung und Bevölkerung schaffen38 . Den Risiken einer<br />

Datenverarbeitung beim E-Government muss mit Datenschutz begegnet<br />

werden39 . Seine Gewährleistung trägt zur Nutzung von E-Government bei<br />

und darf nicht als reformfeindlich und Hindernis verstanden werden40 .Nur<br />

ein moderner Datenschutz kann ein Wettbewerbs- und Standortvorteil sein41 .<br />

<strong>Die</strong> Risiken, die beim E-Government für den Datenschutz auftreten, sind<br />

vielfältig und resultieren daraus, dass Daten elektronisch ausgetauscht, gespeichert<br />

und verarbeitet werden können. Dabei spielen vor allem die das E-<br />

Government charakterisierenden Kommunikationsdienste eine große Rolle.<br />

Sie ermöglichen es der Verwaltung, mit Bürger und Unternehmen elektronisch<br />

zu kommunizieren42 . Transaktionsdienste ermöglichen es sogar, ein<br />

Verwaltungsverfahren elektronisch abzubilden. <strong>Die</strong>s hat zur Folge, dass ein<br />

umfassen<strong>des</strong> Datenvolumen von Bürgern und Unternehmen anfällt43 .<br />

<strong>Die</strong> Informationen, an welche die Verwaltung durch Kommunikations- und<br />

Transaktionsdienste gelangt ist, können heutzutage durch den Einsatz von<br />

(ZK-DVO) anwendbar sind (vgl. Art. 188 Abs. 2 Modernisierter Zollkodex). Dazu<br />

gehört auch Art. 107 Abs. 1 ZK.<br />

34 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 25.<br />

35 Vgl. Schliesky, in: LKV 2005, S. 89 (91 f.).<br />

36 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 26.<br />

37 Vgl. Passade/Labusch, Bewertung <strong>des</strong> E-Government-Ansatzes, S. 26.<br />

38 Vgl. Roßnagel/Pfitzmann/Garstka, in: DuD 2001, S. 253.<br />

39 Vgl. Wienholtz, in: DuD 1995, S. 642 (644).<br />

40 Vgl. Bäumler, in: CR 1997, S. 169 (174).<br />

41 Vgl. Bizer, in: DuD 2001, S. 250.<br />

42 Vgl. zu den Kommunikationsdiensten unten 2.Teil, C., II., 2.<br />

43 Vgl. zu den Transaktionsdiensten unten 2.Teil, C., II., 3.<br />

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