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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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7. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Steuergeheimnis<br />

darin gehindert sieht, seine Waren über die Grenzen und zwischen den Mitgliedstaaten<br />

der Gemeinschaft verkehren zu lassen.<br />

Indem der Wirtschaftsbeteiligte sich aufgrund der europaweit einheitlichen<br />

Regelung <strong>des</strong> Art. 15 ZK darauf verlassen kann, dass ein einheitlicher datenschutzrechtlicher<br />

Standard herrscht, wird seine Bereitschaft gefördert, seine<br />

Ware über die Grenzen der Mitgliedstaaten zu versenden.<br />

<strong>Die</strong> europaweite einheitliche Regelung <strong>des</strong> Zollgeheimnisses in Art. 15 ZK<br />

fördert also die Warenverkehrsfreiheit als wesentlichen Bestandteil <strong>des</strong> europäischen<br />

Binnenmarktes.<br />

Eine Förderung <strong>des</strong> Binnenmarktes wird unstreitig als Binnenmarktbezug<br />

i.S.d. Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG angesehen1526 . Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG enthält<br />

damit die Kompetenz der Gemeinschaft zur Regelung der Weitergabe von<br />

DateninArt.15ZK.<br />

bb) Konkurrierende Kompetenz<br />

Fraglich ist, ob es sich bei dieser Kompetenz aus Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG um<br />

eine konkurrierende Kompetenz der Gemeinschaft handelt.<br />

Konkurrierende Kompetenzen der Gemeinschaft sind der Regelfall1527 .Ob<br />

es sich jedoch auch bei der Kompetenz <strong>des</strong> Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG um eine<br />

konkurrierende Kompetenz der Gemeinschaft handelt, ist umstritten.<br />

(1) Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG ist keine konkurrierende Kompetenz<br />

Nach einer Auffassung handelt es sich bei der �Binnenmarktkompetenz� <strong>des</strong><br />

Art. 95 Abs. 1 S. 2 EG nicht um eine konkurrierende Kompetenz, sondern<br />

um eine ausschließliche Kompetenz der Gemeinschaft1528 .<br />

Eine ausschließliche Kompetenz der Gemeinschaft führt dazu, dass den<br />

Mitgliedstaaten eine eigene Rechtssetzung verboten ist1529 .<strong>Die</strong>sesVerbot<br />

1526 Herrnfeld, in:Schwarze, EU-Kommentar, Art. 95 EG Rn. 8; Jarass, in: AöR 121<br />

(1996), S. 173, (178); Kahl, in: Callies/Ruffert, EU-/EG-Vertrag, Art. 95 EG<br />

Rn. 10 f.<br />

1527 Vgl. Koenig/Haratsch/Pechstein, Europarecht, Rn. 162; Zuleeg, in:von der Groeben/Schwarze<br />

(Hrsg.), Artikel 5 EG, Rn. 11.<br />

1528 So etwa Micklitz/Reich, in: EuZW 1992, S. 593 (594); Müller-Graff, in: ZHR 159<br />

(1995), S. 34 (70 f., 76 f.); Schwartz, in: AfP 1993, S. 409 (413 ff.).<br />

1529 EuGH, Rs. 804/79 (Kommission./.Großbritannien u.a.), in: Slg. 1981, S. 1045<br />

(1072, Rn. 17 f.); von Bogdandy/Bast, in:Grabitz/Hilf (Hrsg.), Art. 5 EGV, Rn. 28.<br />

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