06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E. Anwendbarkeit der Geheimhaltungspflichten neben Art. 15 ZK<br />

III. Verbot <strong>des</strong> unbefugten Abrufs von Daten<br />

Nach § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO ist es dem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten<br />

Person auch verboten, unbefugt Verhältnisse eines anderen oder Betriebs-<br />

und Geschäftsgeheimnisse abzurufen, wenn sie in einer Datei zur<br />

Durchführung eines Steuerverfahrens i.S.v. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO<br />

gespeichert sind.<br />

§ 30 Abs. 3 Nr. 3 AO passt mit dieser Regelung den Datenschutz den Eigentümlichkeiten<br />

von Dateien an und erstreckt das Steuergeheimnis auf den<br />

Datenzugriff. Das bloße Verbot unbefugten Offenbarens und Verwertens der<br />

aus einer Datei abgerufenen Daten trägt dieser Gefährdungslage nicht ausreichend<br />

Rechnung1509 .<br />

Ein �Abruf� ist jede Art <strong>des</strong> Zugriffs auf gespeicherte Daten zum Zweck der<br />

Kenntnisnahme, Weitergabe oder Vernichtung. Erfasst wird jeder automatisierte<br />

Abruf, d.h. jeder Abruf �per Knopfdruck�. Welche Datenverarbeitungsmethode<br />

dafür verwendet wird, ist unbeachtlich1510 .<br />

Eine Datei ist eine Sammlung personenbezogener Daten, die entweder durch<br />

automatische <strong>Verfahren</strong> mittels EDV systematisch ausgewertet werden kann<br />

oder bereits systematisch aufgebaut ist und <strong>des</strong>halb nach bestimmten Merkmalen<br />

geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden kann1511 .<br />

Solche Dateien enthalten in der Regel große Datenmengen auf Vorrat und<br />

ermöglichen einen schnellen Zugriff auf nach bestimmten Merkmalen definierte<br />

Datenmengen. Zu diesem Zugriff ist jeder in der Lage, der Zugang zu<br />

der Datei hat, was bei zentralen Dateien ein großer Kreis von Personen ist.<br />

Den davon ausgehenden Gefahren trägt § 30 Abs. 3 Nr. 3 AO Rechnung1512 .<br />

E. Anwendbarkeit der Geheimhaltungspflichten neben<br />

Art. 15 ZK<br />

Bevor näher untersucht werden soll, ob beim Umgang mit den Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung gegen die Geheimhaltungspflichten<br />

<strong>des</strong> Steuergeheimnisses verstoßen wird, ist zunächst zu klären, inwieweit<br />

das nationale Steuergeheimnis <strong>des</strong> § 30 AO mit den darin verankerten Ge-<br />

1509 Rüsken, in:Klein (Hrsg.), AO, § 30 Rn. 64.<br />

1510 Vgl. dazu Drüen, in:Tipke/Kruse (Hrsg.), AO, § 30 Rn. 55.<br />

1511 Rüsken, in:Klein (Hrsg.), AO, § 30 Rn. 64.<br />

1512 Vgl. Rüsken, in:Klein (Hrsg.),AO,§30Rn.64.<br />

271

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!