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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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D. Geheimhaltungspflichten<br />

Folglich sind alle bei den Zollämtern, den Sachgebieten A, C und G der<br />

Hauptzollämter, der Zentralstelle Risikoanalyse, der Zentralstelle Zollkontingente,<br />

der Bun<strong>des</strong>kasse Trier und den Finanzämtern Bediensteten, die<br />

durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in die deutsche Verwaltung<br />

berufen sind und denen die in der elektronischen Zollanmeldung enthaltenen<br />

Inhaltsdaten bekannt werden, zur Geheimhaltung verpflichtete Amtsträger.<br />

Oben wurde außerdem herausgestellt, dass Amtsträger gem. § 7 Nr. 3 AO<br />

auch ist, wer sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen<br />

Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung<br />

wahrzunehmen. Hierunter fallen alle Angestellten im öffentlichen <strong>Die</strong>nst1500 .<br />

Damit sind alle bei den Zollämtern, den Sachgebieten A, C und G der<br />

Hauptzollämter, der Zentralstelle Risikoanalyse, der Zentralstelle Zollkontingente,<br />

der Bun<strong>des</strong>kasse Trier und den Finanzämtern im öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nst Angestellten, denen die Inhaltsdaten bekannt werden, zur Geheimhaltung<br />

der Inhaltsdaten verpflichtet.<br />

II. Amtsträgern gleichgestellte Personen<br />

Ferner stehen gem. § 30 Abs. 3 Nr. 1 AO den Amtsträgern die für den öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nst besonders verpflichteten Personen gleich1501 .<br />

Zu diesen für den öffentlichen <strong>Die</strong>nst besonders verpflichtete Personen gehören<br />

alle Personen, die zwar bei einer Behörde oder bei einer sonstigen<br />

Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, beschäftigt<br />

oder für sie tätig sind, selbst aber keine öffentlichen Aufgaben wahrnehmen.<br />

Dazu gehören insbesondere Büro- und Schreibkräfte1502 .<br />

Somit sind alle Personen, die bei den Zollämtern, den Sachgebieten A, C<br />

und G der Hauptzollämter, der Zentralstelle Risikoanalyse, der Zentralstelle<br />

Zollkontingente, der Bun<strong>des</strong>kasse Trier und den Finanzämtern bei der elektronischen<br />

Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> als Büro- und Schreibkräfte<br />

beschäftigt sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.<br />

D. Geheimhaltungspflichten<br />

Gem. § 30 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AO haben alle Amtsträger und ihnen<br />

gleich gestellte Personen das Steuergeheimnis zu wahren. <strong>Die</strong>s gilt zeitlich<br />

1500 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil, H., II., 2., e), ee), (2), (b), (aa).<br />

1501 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil, H., II., 2., e), ee), (2), (b), (aa).<br />

1502 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil, H., II., 2., e), ee), (2), (b), (aa).<br />

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