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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Geschützte Informationen<br />

Fraglich ist, ob darin ein steuerlicher Bezug zu einem Besteuerungsverfahren<br />

gegeben ist. Zwar dient die Erstellung von Risikoprofilen zum einen nur<br />

der Erleichterung der Durchführung von Zollkontrollen dahingehend, dass<br />

entschieden werden kann, ob eine eingeführte Ware zu kontrollieren ist oder<br />

nicht 1485 . Zum anderen jedoch dienen die Zollkontrollen, die auf der Grundlage<br />

der Risikoprofile vorgenommen werden, der ordnungsgemäßen Überführung<br />

der Ware in den freien Verkehr und damit der Gewährleistung der<br />

ordnungsgemäßen Erhebung geschuldeter <strong>Einfuhr</strong>abgaben 1486 . Insoweit<br />

besteht bei der Erstellung von Risikoprofilen ein steuerlicher Bezug zum<br />

Besteuerungsverfahren. Folglich werden der Zentralstelle Risikoanalyse die<br />

Inhaltsdaten bei der Erstellung von Risikoprofilen in einem Verwaltungsverfahren<br />

in Steuersachen i.S.v. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AO bekannt.<br />

gg) Zentralstelle Zollkontingente<br />

Außerdem stellt sich die Frage, ob der Zentralstelle Zollkontingente (ZZK)<br />

Inhaltsdaten in einem Steuerverwaltungsverfahren im Sinne von § 30 Abs. 2<br />

Nr. 1 Buchst. a) AO bekannt werden.<br />

<strong>Die</strong> Zentralstelle Zollkontingente erhält Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung, um anhand dieser die Einhaltung von Zollkontingenten zu<br />

überwachen, indem sie diese der Europäischen Kommission und den abfertigenden<br />

Zollstellen mitteilt. Es wurde erläutert, dass Zollkontingente Abgabenbegünstigungen<br />

sind, die für Waren innerhalb eines festgelegten Zeitraumes<br />

gewährt werden, bis die vorgesehene <strong>Einfuhr</strong>menge erreicht ist1487 .<br />

Weil also die Zollkontingente als Abgabenbegünstigungen Einfluss auf die<br />

Höhe der <strong>Einfuhr</strong>abgaben haben, hat die Überwachung der Zollkontingente,<br />

mit der Erhebung von <strong>Einfuhr</strong>abgaben, die bei der Überführung in den freien<br />

Verkehr entstehen, einen steuerlichen Bezug zum Besteuerungsverfahren.<br />

Folglich werden der Zentralstelle Zollkontingente die Inhaltsdaten bei der<br />

Überwachung von Zollkontingenten in einem Verwaltungsverfahren in<br />

Steuersachen i.S.v. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AO bekannt.<br />

1485 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 3.<br />

1486 Vgl. zu den <strong>Einfuhr</strong>abgaben oben 3. Teil, D., II.<br />

1487 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 5.<br />

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