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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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7. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Steuergeheimnis<br />

Steuerverfahren zu erleichtern, die Steuerquellen vollständig zu erfassen<br />

sowie eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen 1463 .<br />

B. Geschützte Informationen<br />

Welche Daten vom Steuergeheimnis geschützt werden, legt § 30 Abs. 2 AO<br />

abschließend fest 1464 .<br />

I. Verhältnisse eines anderen, die in einem Verwaltungsverfahren<br />

in Steuersachen bekannt geworden sind<br />

Bei den Inhaltsdaten der elektronischen Zollanmeldung könnte es sich um<br />

Verhältnisse eines anderen handeln, die in einem Verwaltungsverfahren in<br />

Steuersachen (§30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO) bekannt geworden sind 1465 .<br />

1. Verhältnisse eines anderen<br />

Oben wurde bereits herausgearbeitet, dass es sich bei den Inhaltsdaten der<br />

elektronischen Zollanmeldung um �Verhältnisse eines anderen� i.S.v. § 30<br />

Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO handelt1466 .<br />

2. In einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden<br />

Fraglich ist, welchen an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> angeschlossenen Stellen<br />

die Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung in einem Verwaltungsverfahren<br />

in Steuersachen bekannt werden. <strong>Die</strong>s können die Zollstellen,<br />

aber auch die externen Stellen sein.<br />

a) Den Zollstellen in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen<br />

bekannt geworden<br />

<strong>Die</strong> Inhaltsdaten aus der Zollanmeldung könnten den an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

angeschlossenen Zollstellen in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen<br />

gem.§30Abs.2Nr.1Buchst.a)AObekanntgewordensein.<br />

1463 Vgl. BVerfGE 67, S. 100 (140).<br />

1464 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil, H., II., 2., e), ee), (2), (a).<br />

1465 Über das Verwaltungsverfahren in Steuersachen sind in § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)<br />

und c) AO weitere <strong>Verfahren</strong> (z.B. das Strafverfahren, gerichtliche <strong>Verfahren</strong> in<br />

Steuersachen) geregelt, die hier allerdings offenkundig nicht einschlägig sind. Vgl.<br />

zu diesen anderen <strong>Verfahren</strong> Rüsken, in:Klein (Hrsg.), AO, § 30 Rn. 54 ff.<br />

1466 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil, H., II., 2., e), ee), (2), (a).<br />

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