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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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H. Ausnahmsweise Zulässigkeit der Weitergabe durch Pflicht zur Weitergabe<br />

la]nmelder festgesetzten Monatssummen der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer für den<br />

erbetenen Zeitraum [übermittelt]�1449 .<br />

Wie bereits oben dargestellt, werden in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung die für das<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> vorgesehenen technischen Bestimmungen festgelegt,<br />

um eine einheitliche Gestaltung der elektronischen Zollabfertigung zu gewährleisten.<br />

Außerdem sind die in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung getroffenen<br />

Regelungen für den Teilnehmer am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> verbindlich1450 .<br />

<strong>Die</strong> in Ziff. 5.1 Abs. 6 getroffene Regelung beinhaltet damit lediglich die<br />

gegenüber dem Teilnehmer verbindliche Bestimmung, dass an die Finanzämter<br />

auf Anfrage die im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> gegen einen Zollanmelder<br />

festgesetzten Monatssummen der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer übermittelt werden.<br />

Eine Pflicht gegenüber den Finanzämtern, an diese auf deren Anfrage die im<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> gegen den Zollanmelder festgesetzten Monatssummen<br />

der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer zu übermitteln, ergibt daraus nicht. Für eine Pflicht<br />

i.S.d. Art. 15 S. 3 ZK bedarf es vielmehr einer Rechtsgrundlage, aus der sich<br />

für den Einzelfall ergibt, dass die Behörde zur Weitergabe verpflichtet ist1451 .<br />

Damit enthält auch Ziff. 5.1 Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> keine Pflicht <strong>des</strong> ZIV<strong>IT</strong> zur Weitergabe von Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung an die Finanzämter.<br />

Eine Pflicht zur Weitergabe von Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

vom ZIV<strong>IT</strong> an die Finanzämter ist damit insgesamt weder in einer<br />

supranationalen Regelung, noch in einer nationalen Regelung enthalten.<br />

b) <strong>IT</strong>-Grundschutzhandbuch <strong>des</strong> BSI<br />

In Ziff. 1.9 <strong>des</strong> Merkblattes zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>1452 wird unter der<br />

Überschrift �Datenschutz� von der deutschen Zollverwaltung geäußert, dass<br />

�[d]ie im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> getroffenen datenschutzrechtlichen Maßnahmen<br />

[�] auf den Bestimmungen <strong>des</strong> [�] <strong>IT</strong>-Grundschutzhandbuchs <strong>des</strong><br />

BSI [basieren]�. <strong>Die</strong>se Aussage könnte bedeuten, dass sich aus dem <strong>IT</strong>-<br />

Grundschutzhandbuch <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) 1453 womöglich auch eine Pflicht zur Weitergaben von vertraulichen<br />

Angaben ergeben könnte.<br />

1449 Vgl. dazu bereits oben 4. Teil, III., 4.<br />

1450 Vgl. dazu oben 4. Teil, III., 4.<br />

1451 Beermann, in:Hübschmann/Hepp/Spitaler (Hrsg.), AO/FGO, Art. 15 ZK, Rn. 33.<br />

1452 Vgl. zum Merkblatt zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bereits oben Fn.407.<br />

1453 Das BSI ist der zentrale <strong>IT</strong>-Sicherheitsdienstleiter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, vgl. dazu<br />

http://www.bsi.de/bsi/index.htm (zuletzt besucht am 16.07.2008).<br />

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