06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Zollgeheimnis<br />

Fraglich ist, ob der Austausch der Daten zwischen dem ZIV<strong>IT</strong> und den Finanzbehörden<br />

diesen Anforderungen entspricht oder ob ein permanenter<br />

direkter Zugriff gegeben ist, der dazu führt, dass keine Amtshilfe vorliegt.<br />

Ziff. 5.1 Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung sieht vor, dass das ZIV<strong>IT</strong> den<br />

Lan<strong>des</strong>finanzbehörden auf Anfrage die in <strong>ATLAS</strong> gegen einen Anmelder<br />

festgesetzten Monatssummen der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer für den erbetenen<br />

Zeitraum übermittelt1351 . Aus dieser Regelung ergibt sich, dass die Finanzämter<br />

immer in der Lage sind, sich je nach Bedarf an das ZIV<strong>IT</strong> zur Übermittlung<br />

der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge zu wenden.<br />

Insoweit besteht über das Kommunikationsnetz <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong><br />

eine dauerhaft bestehende elektronische Verbindung zwischen dem ZIV<strong>IT</strong><br />

und den Finanzämter, die einen jederzeitigen Austausch von Informationen<br />

zwischen dem ZIV<strong>IT</strong> und den Finanzämter ermöglicht. Damit könnte von<br />

einer permanenten Zusammenarbeit gesprochen werden, die dazu führt, dass<br />

keine einzelfallbezogene Hilfe stattfindet und keine Amtshilfe gegeben ist.<br />

Allerdings sieht die <strong>Verfahren</strong>sanweisung in Ziff. 5.1 Abs. 6 auch vor, dass<br />

die <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge nur auf Anfrage der Finanzämter übermittelt<br />

werden1352 . Auf Anfrage bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Finanzämter<br />

das ZIV<strong>IT</strong> um die Übermittlung der Daten bitten. <strong>Die</strong>s ergibt sich<br />

auch daraus, dass sie dies für einen erbetenen Zeitraum tun1353 . Aufgrund<br />

dieser Anfrage ist es den Finanzämtern also nicht möglich, permanent direkt<br />

auf alle im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> beim ZIV<strong>IT</strong> gespeicherten Daten zuzugreifen,<br />

so dass in diesem Sinne keine permanente Kooperation gegeben ist,<br />

sondern nur dann, wenn eine Anfrage durch die Finanzämter erfolgt ist.<br />

Eine Anfrage findet auch nicht in jedem Einzelfall statt. Vielmehr wenden<br />

sich die Finanzämter nur an das ZIV<strong>IT</strong>, wenn Zweifel über die Höhe der als<br />

Vorsteuer abgezogenen <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer bestehen1354 . Insoweit werden<br />

nur bei Zweifeln im Einzelfall Daten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

über das ZIV<strong>IT</strong> angefragt. Eine permanente Kooperation liegt unter diesen<br />

Aspekten nicht vor, sondern lediglich eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit.<br />

<strong>Die</strong>se kann durchaus auf Dauer angelegt sein. Der Austausch von Daten<br />

zwischen dem ZIV<strong>IT</strong> entspricht damit den Erfordernissen an eine automatisierte<br />

Informationshilfe.<br />

1351 Vgl. dazu auch bereits oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

1352 Vgl. dazu auch bereits oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

1353 Vgl. dazu auch bereits oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

1354 Vgl. dazu auch bereits oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

236

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!