06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Zollgeheimnis<br />

§ 111 Abs. 1 S. 1 AO sieht vor, dass alle Behörden Amtshilfe zu leisten haben.<br />

Weil sich die Abgabenordnung auf die Tätigkeit von Finanzbehörden<br />

erstreckt, ist mit der Formulierung <strong>des</strong> § 111 Abs. 1 S. 1 AO gemeint, dass<br />

alle Behörden gegenüber den Finanzbehörden Amtshilfe zu leisten haben1313<br />

.<br />

Behörden sind in diesem Zusammenhang alle Behörden i.S.d. § 6 AO, also<br />

alle organisatorisch selbständigen Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen1314<br />

. Zu diesen Behörden gehören auch die Finanzbehörden, so dass<br />

wegen der Verwendung <strong>des</strong> Begriffs �Behörden� von§111Abs.1S.1AO<br />

nicht nur Amtshilfe erfasst wird, die gegenüber Finanzbehörden zu leisten<br />

ist, sondern auch Amtshilfe, die von Finanzbehörden i.S.d. AO geleistet<br />

werden muss. Insoweit sieht § 111 Abs. 1 S. 1 AO vor, dass Amtshilfe auch<br />

von Finanzbehörden an Finanzbehörden zu leisten ist1315 .<br />

Wie bereits oben festgestellt, untersteht das ZIV<strong>IT</strong>, <strong>des</strong>sen Rechenzentrum<br />

die Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung den Finanzämtern<br />

übermittelt, dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen (BMF) 1316 . Beim Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Finanzen handelt es sich gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AO um<br />

eine Finanzbehörde i.S.d. AO. Als eine dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen<br />

(BMF) untergeordnete <strong>Die</strong>nststelle handelt es sich damit auch beim<br />

ZIV<strong>IT</strong> um eine Finanzbehörde i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 1 AO.<br />

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 AO handelt es sich auch bei den Finanzämtern um<br />

Finanzbehörden i.S.d. AO. Folglich könnte das ZIV<strong>IT</strong> gem. § 111 Abs. 1 S.<br />

1AO den Finanzämtern gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet sein.<br />

bb) Weitergabe der Inhaltsdaten als Amtshilfe<br />

Dann müsste es sich bei der Weitergabe der Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung vom ZIV<strong>IT</strong> an die Finanzämter um Amtshilfe i.S.d.<br />

§ 111 Abs. 1 S. 1 AO handeln.<br />

Rechtlicher Ausgangspunkt aller nationalen innerdeutschen Amtshilferegelungen<br />

ist Art. 35 Abs. 1 GG, der die gegenseitige Amtshilfe zwischen allen<br />

Behörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder vorsieht. Da Art. 35 Abs. 1 GG die<br />

Einheit der Staatsgewalt trotz der föderalen und auf Gewaltenteilung aufge-<br />

1313 Vgl. Tipke, in: Tipke/Kruse (Hrsg.), AO/FGO, § 111 AO Rn. 6.<br />

1314 Vgl. dazu bereits oben 6. Teil,C., I., 1., g), aa).<br />

1315 Vgl. Bilsdorfer/Weyand, Informationsquellen, S. 61; Rüsken, in:Klein (Hrsg.), AO,<br />

§ 111 Rn. 2, Söhn, in:Hübschmann/Hepp/Spitaler (Hrsg.), AO/FGO, § 111 Rn. 3a.<br />

1316 Vgl. dazu oben 6. Teil, C., I., 1., g), bb).<br />

230

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!