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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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6. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Zollgeheimnis<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bedarf, bezieht1240 , nicht aber auf den Ablauf <strong>des</strong> <strong>Verfahren</strong>s<br />

an sich und damit auf die Weitergabe von Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung an die Finanzämter.<br />

Zum anderen umfasst die Einverständniserklärung nur Daten, die mit dem<br />

Anmeldeformular erfasst werden (�vorstehende Daten�), nicht aber die Inhaltsdaten,<br />

die mittels der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

<strong>ATLAS</strong> selbst abgegeben werden und als vertrauliche Angaben i.S.d. Art. 15<br />

S. 1 ZK gelten1241 .<br />

Zudem beinhaltet die Einverständniserklärung nur die Weitergabe der Daten<br />

an �beteiligte Zollstellen�. Um�beteiligte Zollstellen� handelt es sich nur<br />

bei den an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> angeschlossenen Zollstellen, jedoch nicht bei<br />

den Finanzämtern, die als Lan<strong>des</strong>finanzbehörden keine Zollbehörden im<br />

Sinne <strong>des</strong> FVG sind und auch keine Zollbehörden sind, weil sie bei der<br />

Überprüfung und Berechnung der Vorsteuer kein Zollrecht anwenden1242 .<br />

Außerdem bezieht sich die Einverständniserklärung nur auf den Umgang<br />

mit Daten i.S.d. der §§ 14 und 15 BDSG. Daten im Sinne der §§ 14, 15<br />

BDSG sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind gem.<br />

§ 3 BDSG Daten natürlicher Personen1243 . Bei den Inhaltsdaten in der elektronischen<br />

Zollanmeldung handelt es sich jedoch um Angaben vertraulicher<br />

Natur, die von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften in<br />

der Person <strong>des</strong> Zollanmelders abgegeben werden und damit nicht um Daten<br />

natürlicher Personen, die als personenbezogenen Daten im Sinne der §§ 14<br />

und 15 BDSG. <strong>Die</strong> Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bezieht sich damit<br />

nicht auf die Weitergabe von Daten i.S.d. Art. 15 ZK.<br />

Insgesamt stellt damit die Einverständniserklärung, die in der Anmeldung<br />

zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> enthalten ist, keine ausdrückliche Zustimmung<br />

i.S.d. Art. 15 S. 2 ZK zur Weitergabe von Inhaltsdaten vom ZIV<strong>IT</strong> an die<br />

Finanzämter dar. Insoweit ist die Weitergabe unzulässig.<br />

2. Keine ausdrückliche Zustimmung in der Mitteilung an das Finanzamt<br />

mit dem Hinweis �<strong>ATLAS</strong>�<br />

Auch der Hinweis �<strong>ATLAS</strong>�, welchen die Mitteilung der Zollanmelder an<br />

die Finanzämter enthält1244 , stellt keine ausdrückliche Zustimmung zur Wei-<br />

1240 Vgl. zum Funktions- und <strong>Verfahren</strong>stest oben 3. Teil, C., V.<br />

1241 Vgl. dazu oben 6. Teil, B.<br />

1242 Vgl. dazu oben 6. Teil, C., I., 2., d).<br />

1243 Vgl. dazu unten 6. Teil, H., II., 1., b).<br />

1244 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

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