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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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F. Ausnahmsweise Zulässigkeit der Weitergabe durch ausdrückliche Zustimmung<br />

den 1236 . Darüber hinaus bestätigt die Schriftform die Zustimmung und kann<br />

im Streitfall als Beweismittel zugunsten <strong>des</strong> Datenverarbeiters herangezogen<br />

werden 1237 . <strong>Die</strong> ausdrückliche Zustimmung in die Weitergabe der Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung bedarf daher der Schriftform.<br />

II. Ausdrückliche Zustimmung <strong>des</strong> Zollanmelders<br />

Fraglich ist, ob eine ausdrückliche Zustimmung <strong>des</strong> Zollanmelders in die<br />

Weitergabe der Inhaltsdaten gegeben ist, die den soeben dargestellten Anforderungen<br />

an eine ausdrückliche Zustimmung i.S.v. Art. 15 S. 2 ZK entspricht.<br />

Eine ausdrückliche Zustimmung könnte in der Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (dazu sogleich 1.), aber auch in der Mittelung an das Finanzamt<br />

mit dem Hinwesi �<strong>ATLAS</strong>2 zu finden sein (dazu unten 2.).<br />

1. Keine ausdrückliche Zustimmung in der Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

Zunächst könnte eine ausdrückliche Zustimmung in die Weitergabe der Inhaltsdaten<br />

in der Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>1238 enthalten sein.<br />

<strong>Die</strong> Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> ist auf dem Vordruck 08741239 vorzunehmen. Auf diesem Vordruck, der von der juristischen Person und<br />

Personenhandelsgesellschaft zwecks Teilnahme am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> zu<br />

unterschreiben ist, ist unter Ziff. 5 und der Überschrift �Datenweitergabe/speicherung�<br />

folgende Einverständniserklärung enthalten:<br />

�Ich bin damit einverstanden, dass vorstehende Daten gem. § 14 BDSG für<br />

den Testbetrieb, sowie die Ergebnisse <strong>des</strong> Testbetriebs zur Führung <strong>des</strong><br />

Nachweises über die Voraussetzungen für eine Teilnahme an <strong>ATLAS</strong>, gespeichert<br />

und gem. § 15 Abs. 1 BDSG zur Aufgabenerfüllung an beteiligte Zollstellen<br />

weitergegeben werden�.<br />

<strong>Die</strong>se Einverständniserklärung stellt keine ausdrückliche Zustimmung i.S.d.<br />

Art. 15 S. 2 ZK für die Weitergabe von Daten an die Finanzämter dar.<br />

Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass sich die vorstehende Einverständniserklärung<br />

sich nach dem eindeutigen Wortlaut nur auf den Funktions-<br />

und <strong>Verfahren</strong>stest, <strong>des</strong>sen Durchführung es für die Teilnahme am <strong>IT</strong>-<br />

1236 Vgl. dazu im nationalen Recht Podlech/Pfeiffer, in: RDV 1998, S. 138 (152).<br />

1237 Vgl. dazu im nationalen Recht Simitis, in:ders. (Hrsg.); BDSG, § 4a Rn. 33.<br />

1238 Vgl. zur Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> oben 3. Teil, C., I.<br />

1239 Der Vordruck 0874 ist elektronisch einsehbar unter<br />

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/index.php<br />

(zuletzt besucht am 16.07.2008).<br />

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