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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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6. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Zollgeheimnis<br />

Vertrauensgrundlage zwischen dem Zollanmelder und den Zollbehörden<br />

schaffen soll 1228 , bedeutet dies konkret, dass die Entscheidung nicht aufgrund<br />

rechtlicher oder faktischer Abhängigkeiten wesentlich eingeschränkt<br />

sein darf 1229 , also staatlicher Zwang ausgeübt wird 1230 .<br />

3. Schriftliche Zustimmung<br />

Fraglich ist, welche Form die freiwillige ausdrückliche Zustimmung haben<br />

muss. Auf nationaler Ebene enthält § 4a Abs. 1 BDSG formelle Anforderungen<br />

an eine wirksame Einwilligung. So bedarf eine wirksame Einwilligung<br />

gem. § 4a Abs. 1 S. 3 BDSG �[�] derSchriftform 1231 ,soweitnichtwegen<br />

besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist�. Mit der Schriftform<br />

ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint, also eine Urkunde, die<br />

eigenhändig unterzeichnet werden muss 1232 .<br />

Wie bereits oben dargestellt, kann jedoch, unabhängig davon, dass das<br />

BDSG nur personenbezogene Daten und damit Daten natürlicher und nicht<br />

juristischer Personen schützt und daher dem Recht zum Schutz personenbezogener<br />

Daten zuzuordnen ist1233 , nationales Recht nicht zur Auslegung von<br />

Gemeinschaftsrecht herangezogen werden. Vielmehr greifen die Auslegungsregeln<br />

<strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts. Insoweit ist zunächst auf den Wortlaut<br />

abzustellen1234 . Aus dem Begriff �ausdrückliche Zustimmung� ergibt<br />

sich jedoch nicht, dass die Zustimmung eine bestimmte Form haben muss.<br />

Aus dem Sinn und Zweck <strong>des</strong> Zollgeheimnisses lässt sich jedoch entnehmen,<br />

dass auch die Zustimmung im Sinne <strong>des</strong> Art. 15 ZK der Schriftform<br />

unterliegen muss. Denn das Zollgeheimnis soll eine Vertrauensgrundlage<br />

zwischen dem Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden schaffen1235 ,die<br />

nur dann gegeben sein kann, wenn der Wirtschaftsbeteiligte sich bewusst<br />

macht, welche Entscheidung er getroffen hat.<br />

Durch ein Formerfordernis kann der Wirtschaftsbeteiligte gezwungen werden,<br />

sich über die Tragweite und Folgen seiner Erklärung bewusst zu wer-<br />

1228 Vgl. dazu oben 6. Teil, B., I.<br />

1229 Vgl. dazu im nationalen Recht bei Schmidt, in: JZ 1974, S. 241 (246).<br />

1230 Vgl. dazu im nationalen Recht Geiger, in: NVwZ 1989, S. 35 (37); Rosenbaum, in:<br />

JURA 1988, S. 179 (181); Schwan, in: VerwArch 66 (1975), S. 120 (145 f.).<br />

1231 Hervorhebung von der Verfasserin.<br />

1232 Vgl. dazu Simitis, in:ders. (Hrsg.), BDSG, § 4a Rn. 33.<br />

1233 Vgl. dazu unten 6. Teil, H., II., 1., b).<br />

1234 Vgl. zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht bereits oben 3. Teil, B., I.,1.,b).<br />

1235 Vgl. dazu oben 6. Teil, B., I.<br />

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