06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

E. Verletzung der Geheimhaltungspflichten<br />

nanzämter nicht1197 . <strong>Die</strong> Finanzämter erheben nationale Steuern. <strong>Die</strong> <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer<br />

ist eine solche nationale Steuer1198 .<br />

Unabhängig davon also, dass es sich bei den Finanzämtern um Behörden<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> handelt, handelt es sich bei den Finanzämtern nicht um Zollbehörden,<br />

so dass es sich bei den Finanzämtern um Dritte im Sinne <strong>des</strong> Art. 15<br />

ZK handelt und damit jede Mitteilung von Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung eine Weitergabe durch das ZIV<strong>IT</strong> an die Finanzämter<br />

darstellt, die einen Verstoß gegen das in Art. 15 S. 2 ZK normierte Weitergabeverbot<br />

begründet.<br />

2. Durch das ZIV<strong>IT</strong> (im Auftrag der deutschen Zollverwaltung)<br />

Fraglich ist, ob das ZIV<strong>IT</strong> durch die Weitergabe der Inhaltsdaten an die Finanzämter<br />

allein gegen das Verbot der Weitergabe <strong>des</strong> Art. 15 S. 1 ZK verstößt<br />

oder auch die anderen an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> angeschlossenen<br />

und zur Geheimhaltung verpflichteten Zollbehörden.<br />

a) Durch das ZIV<strong>IT</strong><br />

Wie bereits oben dargestellt, übermittelt das ZIV<strong>IT</strong> die Inhaltsdaten aus der<br />

elektronischen Zollanmeldung auf Anfrage an die Finanzämter1199 . Eine<br />

Weitergabe von vertraulichen Angaben durch das ZIV<strong>IT</strong> und damit ein Verstoß<br />

gegen das Weitergabeverbot <strong>des</strong> Art. 15 S. 1 ZK liegt vor.<br />

b) Im Auftrag der deutschen Zollverwaltung<br />

Ein Verstoß gegen das Weitergabeverbot durch das ZIV<strong>IT</strong> würde dann nicht<br />

vorliegen, wenn das ZIV<strong>IT</strong> diese Weitergabe im Auftrag vornimmt. Im nationalen<br />

Recht ist die Datenverarbeitung im Auftrag in § 11 BDSG geregelt.<br />

Danach liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor, wenn eine öffentliche<br />

Stelle die Datenverarbeitung bei einer anderen (öffentlichen) Stelle erledigen<br />

lässt1200 . Sie erfordert, dass die Aufgabe an sich vom Auftraggeber erfolgt<br />

und nur Hilfsfunktionen vom Auftragnehmer ausgeführt werden. Unter<br />

einer Auftragsdatenverarbeitung ist nicht die Übertragung der eigentlichen<br />

1197 Vgl. dazu oben 6. Teil, C., I., 2., d).<br />

1198 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., II.<br />

1199 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., III., 4.<br />

1200 Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG, § 11 Rn. 12.<br />

203

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!