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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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6. Teil: <strong>Vereinbarkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) mit dem Zollgeheimnis<br />

Im Zeitalter <strong>des</strong> E-Government wird auch die Wahrnehmung elektronischer<br />

Aufgaben als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung angesehen 1130 . Das<br />

ZIV<strong>IT</strong> nimmt damit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.<br />

(4) Unter eigenen Namen nach außen<br />

Fraglich ist, ob das ZIV<strong>IT</strong> diese Aufgaben unter eigenem Namen nach außen<br />

wahrnimmt. Aus dem Erlass zur Errichtung <strong>des</strong> ZIV<strong>IT</strong> ergibt sich, dass das<br />

ZIV<strong>IT</strong> für die Erbringung von <strong>IT</strong>-<strong>Die</strong>nstleistungen für die Zollverwaltung<br />

zuständig ist. Daraus könnte sich ergeben, dass das ZIV<strong>IT</strong> keine nach außen<br />

gerichtete öffentliche Aufgabe wahrnimmt, sondern die <strong>IT</strong>-<strong>Die</strong>nstleistungen<br />

allein für den internen Gebrauch innerhalb der Zollverwaltung erbringt.<br />

Dafür könnte sprechen, dass beim ZIV<strong>IT</strong> Rechenzentren untergebracht sind,<br />

die allein für die elektronische Sammlung und Weiterleitung von Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung an andere öffentliche Stellen innerhalb<br />

und außerhalb der Zollverwaltung zuständig sind1131 . <strong>Die</strong>se elektronische<br />

Sammlung und Weiterleitung ist ein rein elektronischer Vorgang, der<br />

von den Wirtschaftsbeteiligten nicht wahrgenommen wird, so dass das<br />

ZIV<strong>IT</strong> nur interne öffentliche Aufgaben wahrnimmt.<br />

Für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nach außen spricht allerdings,<br />

dass in den Rechenzentren <strong>des</strong> ZIV<strong>IT</strong> die Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> nicht nur gespeichert, sondern<br />

auch aufgearbeitet werden. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass die in der Zollanmeldung<br />

enthaltenen Inhaltsdaten für den jeweiligen Verwendungszweck der<br />

empfangenden öffentlichen Stelle derart bearbeitet werden, dass sie für die<br />

Bewältigung der öffentlichen Aufgabe der empfangenden Stelle tauglich<br />

sind. So wird beim ZIV<strong>IT</strong> entschieden, für welche Zwecke die Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung benötigt werden und wie diese zu<br />

diesem Zweck aufgearbeitet werden müssen.<br />

<strong>Die</strong>se Aufarbeitung geschieht vor allem bei der Übermittlung von Inhaltsdaten<br />

an Stellen außerhalb der Zollverwaltung, wie das Statistische Bun<strong>des</strong>amt,<br />

das Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

für Landwirtschaft und Ernährung, die alle ausgewertete Daten aus<br />

den in der elektronischen Zollanmeldung enthaltenen Inhaltsdaten erhalten1132<br />

.<br />

1130 So z.B. von Büllesbach/Rieß, in: NVwZ 1995, S. 444 (447); Walz, in: Simitis<br />

(Hrsg.),BDSG,§11Rn.38.<br />

1131 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., I.<br />

1132 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., III.<br />

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