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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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C. Zwischenergebnis: Gefährdungen durch die elektronische Zollabwicklung<br />

anmeldungen nur über den postalischen Weg in Form einer zugeschickten<br />

CD-ROM, ohne dass ein direkter Zugang zu den Daten möglich ist1024 .<br />

<strong>Die</strong>se fehlende elektronische Kommunikation innerhalb der Zollverwaltung<br />

führt ebenfalls dazu, dass keine ganzheitliche Transaktion im Sinne <strong>des</strong> E-<br />

Government bei der elektronischen Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

(<strong>Einfuhr</strong>) gegeben ist.<br />

Insgesamt bleibt damit festzuhalten, dass es sich bei elektronischen Zollabwicklung<br />

im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) insoweit um eine Transaktion<br />

im Sinne von E-Government handelt, als dass die Zollanmeldung und der<br />

Zollabgabenbescheid elektronisch abgewickelt werden können und das<br />

ZIV<strong>IT</strong> als Front-Office und die einzelnen öffentlichen Stellen als Back-<br />

Offices elektronisch beteiligt sind, wobei dem Wirtschaftsbeteiligten über<br />

das ZIV<strong>IT</strong> ein Single-Window-Zugang ermöglicht wird.<br />

Das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) stellt damit eine bereits sehr fortschrittliche<br />

Transaktion im Sinne <strong>des</strong> E-Government dar, ohne jedoch das Ziel<br />

eines umfassenden elektronischen Umfel<strong>des</strong> erreicht zur haben.<br />

C. Zwischenergebnis: Gefährdungen durch die elektronische Zollabwicklung<br />

C. Zwischenergebnis: Gefährdungen durch die elektronische<br />

Zollabwicklung für die Inhaltsdaten<br />

<strong>Die</strong> Einordnung der elektronischen Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

(<strong>Einfuhr</strong>) als Transaktion im Sinne <strong>des</strong> E-Government hat zur Folge, dass im<br />

Rahmen der elektronischen Zollabwicklung die für eine Transaktion typischen<br />

Gefährdungen für den Datenschutz auch beim Umgang mit den Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung bestehen.<br />

Ausgangspunkt dieser Gefährdungen ist, dass der Zollanmelder die Inhaltsdaten,<br />

die in der Zollanmeldung abzugeben sind1025 , elektronisch zentral an<br />

das ZIV<strong>IT</strong> übermittelt, so dass das ZIV<strong>IT</strong> in die Lage versetzt wird, die Inhaltsdaten<br />

ohne größere technische Schwierigkeiten zu speichern, auszuwerten<br />

und an die angeschlossenen öffentlichen Stellen zu übermitteln.<br />

<strong>Die</strong>se elektronische Datenverarbeitung hat zwar den Vorteil, dass die Inhaltsdaten<br />

aus der Zollanmeldung allen Stellen bekannt gemacht werden<br />

können, welche die Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, wozu die<br />

Zollämter, die Hauptzollämter und ihre Sachgebiete A, C und G, die Zentralstelle<br />

Risikoanalyse, die Zentralstelle Zollkontingente, die Bun<strong>des</strong>kasse<br />

1024 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 2., d) und 4. Teil, B., II., 4.<br />

1025 Vgl. zu den Inhaltsdaten oben 4. Teil, A.<br />

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