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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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5. Teil: Praktische Anwendungsebenen <strong>des</strong> E-Government im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

(<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Als ein solches Front-Office1018 kann bei der Durchführung der elektronischen<br />

Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) das ZIV<strong>IT</strong> bezeichnet<br />

werden. Im ZIV<strong>IT</strong> gehen die Daten aus der Zollanmeldung ein,<br />

werden dort gespeichert und an die entsprechenden Stellen verteilt1019 . Dabei<br />

genießt der Teilnehmer einen Single-Window-Zugang, da die Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung gebündelt beim ZIV<strong>IT</strong> eingehen und<br />

vor dort an die betroffenen Stellen weitergeleitet werden, ohne dass der<br />

Teilnehmer selbst einzeln mit diesen in Kontakt treten muss1020 .<br />

Zu den Stellen gehören alle Empfänger der Inhaltsdaten, die an das Kommunikationsnetz<br />

angeschlossen sind. <strong>Die</strong>se Orte stellen das jeweilige Back-<br />

Office dar, in dem die zentrale Produktionsstätte der Verwaltung liegt1021 .Zu<br />

diesen Empfängern der Inhaltsdaten gehören die Zollämter, die Hauptzollämter<br />

und ihre Sachgebiete A, C und G, die Zentralstelle Risikoanalyse, die<br />

Zentralstelle Zollkontingente, die Bun<strong>des</strong>kasse Trier, das Statistische Bun<strong>des</strong>amt,<br />

das Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

für Landwirtschaft und Ernährung und die Finanzämter1022 .Allediese<br />

öffentlichen Stellen nutzen die Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben.<br />

Eine behördeninterne Transaktion im Sinne <strong>des</strong> E-Government setzt jedoch<br />

voraus, dass die Bearbeitung eines Verwaltungsverfahrens auch behördenintern<br />

elektronisch vorgenommen wird, ohne dass ein Medienbruch vorliegt.<br />

Ein Medienbruch ist jedoch im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) gegeben.<br />

Zum Beispiel sind nicht alle Sachgebiete der Hauptzollämter und deren<br />

Fachgebiete an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) derart angeschlossen,<br />

dass sie alle für die Bewältigung ihrer Aufgaben benötigten Daten elektronisch<br />

erhalten. <strong>Die</strong>s betrifft vor allem die Rechtsbehelfsstelle (Sachgebiet B)<br />

und die Bußgeld- und Strafsachenstelle (Sachgebiet F), die beide die nötigen<br />

Informationen schriftlich über den internen Behördenweg erhalten1023 .<br />

Aber auch die Prüfungsdienste der Hauptzollämter (Sachgebiet D) und die<br />

Zollfahndungsämter erhalten die notwendigen Informationen aus den Zoll-<br />

1018 Vgl. zum Front-Office oben 2. Teil, II., 3., b), aa).<br />

1019 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., I.<br />

1020 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., I.<br />

1021 Vgl. zum Back-Office oben 2. Teil, II., 3., b), bb).<br />

1022 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., IV.<br />

1023 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 2., b), bb) und 4. Teil, B., II., 2., e).<br />

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