Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften
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B. Kommunikationsformen im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />
tionen statt, der dazu führt, dass zwischen dem Zollanmelder und der Zollverwaltung<br />
eine Kommunikation im Sinne von E-Government gegeben ist.<br />
<strong>Die</strong>ser Austausch von Daten ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht bekannt<br />
ist, wann der Kommunikationspartner antworten wird. Zwar sind die Zollstellen<br />
dazu verpflichtet, die Zollanmeldungen regelmäßig abzurufen994 .<br />
Allerdings sind die Zollanmeldungen erst durch die Zollstelle zu bearbeiten,<br />
bevor eine erste Antwort an den Wirtschaftsbeteiligten ergehen kann, dass<br />
die Zollanmeldung bei der Zollverwaltung eingegangen ist995 . Insoweit handelt<br />
es sich wegen der dadurch entstehenden Zeitverzögerung um eine<br />
asynchrone Kommunikation996 .<br />
III. <strong>Die</strong> elektronische Zollabwicklung als Transaktion<br />
Weil die elektronische Zollabwicklung in einem großen Umfang elektronisch<br />
abgehandelt wird, könnte es sich dabei um eine Transaktion handeln.<br />
Eine Transaktion ist im Sinne von E-Government tatsächlich nur gegeben,<br />
wenn das ganze Verwaltungsverfahren elektronisch abgewickelt wird997 .<br />
Zu einem Verwaltungsverfahren im Sinne <strong>des</strong> E-Government gehören verschiedene<br />
<strong>Verfahren</strong>sschritte. Zu diesen <strong>Verfahren</strong>sschritten gehört zunächst,<br />
dass der Bürger oder das Unternehmen elektronisch einen Antrag stellen<br />
oder eine Erklärung abgeben kann998 .<br />
<strong>Die</strong> Möglichkeit der Abgabe einer elektronischen Erklärung ist im Rahmen<br />
der elektronischen Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) derart<br />
verwirklicht worden, dass der Wirtschaftsbeteiligte eine Zollanmeldung<br />
elektronisch in Form der Teilnehmereingabe abgeben kann. Bei dieser Zollanmeldung<br />
handelt es sich um eine Steuererklärung999 .<br />
Hat der Zollanmelder oder sein Vertreter das Bedürfnis, sich über die Warennummer1000<br />
, die er in der Zollanmeldung angeben muss, zu informieren<br />
oder sind Präferenzen1001 fraglich, kann der Wirtschaftsbeteiligte über das<br />
Internet den Elektronischen Zolltarif aufrufen, der alle Informationen enthält<br />
994 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 1., a).<br />
995 Vgl. dazu 4. Teil, B., II., 1., a).<br />
996 Vgl. zur asynchronen Kommunikation oben 2. Teil, C., II., 2.<br />
997 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 3.<br />
998 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 3., a), aa).<br />
999 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., I., 2., d).<br />
1000 Vgl. zur Warennummer oben 4. Teil, A., I., 1., a), dd).<br />
1001 Vgl. zur Präferenz oben 4. Teil, A., I., 1., a), ee).<br />
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