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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Kommunikationsformen im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

tionen statt, der dazu führt, dass zwischen dem Zollanmelder und der Zollverwaltung<br />

eine Kommunikation im Sinne von E-Government gegeben ist.<br />

<strong>Die</strong>ser Austausch von Daten ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht bekannt<br />

ist, wann der Kommunikationspartner antworten wird. Zwar sind die Zollstellen<br />

dazu verpflichtet, die Zollanmeldungen regelmäßig abzurufen994 .<br />

Allerdings sind die Zollanmeldungen erst durch die Zollstelle zu bearbeiten,<br />

bevor eine erste Antwort an den Wirtschaftsbeteiligten ergehen kann, dass<br />

die Zollanmeldung bei der Zollverwaltung eingegangen ist995 . Insoweit handelt<br />

es sich wegen der dadurch entstehenden Zeitverzögerung um eine<br />

asynchrone Kommunikation996 .<br />

III. <strong>Die</strong> elektronische Zollabwicklung als Transaktion<br />

Weil die elektronische Zollabwicklung in einem großen Umfang elektronisch<br />

abgehandelt wird, könnte es sich dabei um eine Transaktion handeln.<br />

Eine Transaktion ist im Sinne von E-Government tatsächlich nur gegeben,<br />

wenn das ganze Verwaltungsverfahren elektronisch abgewickelt wird997 .<br />

Zu einem Verwaltungsverfahren im Sinne <strong>des</strong> E-Government gehören verschiedene<br />

<strong>Verfahren</strong>sschritte. Zu diesen <strong>Verfahren</strong>sschritten gehört zunächst,<br />

dass der Bürger oder das Unternehmen elektronisch einen Antrag stellen<br />

oder eine Erklärung abgeben kann998 .<br />

<strong>Die</strong> Möglichkeit der Abgabe einer elektronischen Erklärung ist im Rahmen<br />

der elektronischen Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) derart<br />

verwirklicht worden, dass der Wirtschaftsbeteiligte eine Zollanmeldung<br />

elektronisch in Form der Teilnehmereingabe abgeben kann. Bei dieser Zollanmeldung<br />

handelt es sich um eine Steuererklärung999 .<br />

Hat der Zollanmelder oder sein Vertreter das Bedürfnis, sich über die Warennummer1000<br />

, die er in der Zollanmeldung angeben muss, zu informieren<br />

oder sind Präferenzen1001 fraglich, kann der Wirtschaftsbeteiligte über das<br />

Internet den Elektronischen Zolltarif aufrufen, der alle Informationen enthält<br />

994 Vgl. dazu oben 4. Teil, B., II., 1., a).<br />

995 Vgl. dazu 4. Teil, B., II., 1., a).<br />

996 Vgl. zur asynchronen Kommunikation oben 2. Teil, C., II., 2.<br />

997 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 3.<br />

998 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 3., a), aa).<br />

999 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., I., 2., d).<br />

1000 Vgl. zur Warennummer oben 4. Teil, A., I., 1., a), dd).<br />

1001 Vgl. zur Präferenz oben 4. Teil, A., I., 1., a), ee).<br />

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