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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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5. Teil: Praktische Anwendungsebenen <strong>des</strong> E-Government im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

(<strong>Einfuhr</strong>)<br />

I. <strong>Die</strong> elektronische Zollabwicklung als Information<br />

Bei der Information geht es um die einseitige Bereitstellung von standardisierten<br />

Informationen. Eine interaktive Beziehung zwischen Bürger und<br />

Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung findet nicht statt987 .<br />

Bei der Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung geht es dem Zollanmelder<br />

darum, eine rechtsverbindliche Erklärung in Form einer Steuererklärung<br />

abzugeben988 . Der Zollanmelder möchte keine Informationen von der<br />

deutschen Zollverwaltung erhalten, sondern er tritt mit ihr Kontakt, um ihr<br />

gegenüber eine Erklärung abzugeben, die zwecks Zollabwicklung bearbeitet<br />

werden soll und einen Zollabgabenbescheid zur Folge hat. <strong>Die</strong> Abgabe einer<br />

elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> beinhaltet folglich<br />

keinerlei Elemente eines Informationsdienstes. <strong>Die</strong> elektronische Zollabwicklung<br />

ist kein Informationsdienst im Sinne von E-Government989 .<br />

II. <strong>Die</strong> elektronische Zollabwicklung als Kommunikation<br />

Von der Kommunikation im Sinne <strong>des</strong> E-Government wird der gegenseitige<br />

elektronische Austausch von Daten und Informationen erfasst990 .Wiebereits<br />

oben dargestellt, tritt der Zollanmelder mit der Zollverwaltung in Kontakt,<br />

um die Zollabwicklung der von ihm gewünschten <strong>Einfuhr</strong> vorzunehmen.<br />

Dazu übermittelt der Zollanmelder der Zollverwaltung eine elektronische<br />

Zollanmeldung, die von den Zollämtern angenommen991 und bearbeitet wird<br />

und auf der Grundlage ein Zollabgabenbescheid erstellt wird, <strong>des</strong>sen Bezahlung<br />

die Überlassung der Ware zur Folge hat992 .<br />

Alle der Zollabwicklung zugrunde liegenden <strong>Verfahren</strong>sschritte erfolgen<br />

derart elektronisch, dass alle Nachrichten zwischen dem Zollanmelder und<br />

der Zollverwaltung unter Verwendung von EDIFACT-Nachrichten ausgetauscht<br />

werden993 . Insoweit findet ein gegenseitiger Austausch von Informa-<br />

987 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 1.<br />

988 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., I., 2., d).<br />

989 Etwas anderes gilt für den in das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> integrierten Elektronischen<br />

Zolltarif (EZT). <strong>Die</strong>ser hat den Nutzen, dass sich der Wirtschaftsbeteiligte über den<br />

geltenden Zolltarif informieren kann, indem er die von ihm gewünschten Daten online<br />

über das Internet abruft. Insoweit ist mit dem EZT ein Informationsdienst gegeben.<br />

Vgl. zum EZT oben 3. Teil, A., I.<br />

990 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., II., 2.<br />

991 Vgl. zur Annahme der Zollanmeldung oben 4. Teil, B., II., 1., a).<br />

992 Vgl. zum <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid oben 3. Teil, D., II.<br />

993 Vgl. zum EDIFACT-Austausch oben 3. Teil, D., I., 2., b), bb).<br />

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