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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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5. Teil: Praktische Anwendungsebenen <strong>des</strong> E-<br />

Government im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Bevor näher auf die datenschutzrechtliche <strong>Vereinbarkeit</strong> der elektronischen<br />

Zollabwicklung mit dem Zoll- und Steuergeheimnis eingegangen wird, soll<br />

kurz herausgearbeitet werden, inwieweit die elektronische Zollabwicklung<br />

bei der <strong>Einfuhr</strong> im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> unter die praktischen Anwendungsebenen<br />

<strong>des</strong> E-Government subsumiert werden kann und <strong>des</strong>sen Gefährdungspotential<br />

für den Datenschutz teilt, denen durch das Zollgeheimnis<br />

und das Steuergeheimnis gegenübergetreten werden soll.<br />

In diesem Zusammenhang betrifft die Frage, welche praktischen Anwendungsebenen<br />

<strong>des</strong> E-Government im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) verankert<br />

sind, die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Kommunikationsbeziehungen<br />

(dazu sogleich A.) und welche Kommunikationsformen <strong>des</strong> E-<br />

Government in der elektronischen Zollabwicklung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

(<strong>Einfuhr</strong>) anzutreffen sind (dazu unten B.).<br />

A. Kommunikationsbeziehungen im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

<strong>ATLAS</strong><br />

<strong>Die</strong> Kommunikationsbeziehungen im E-Government differenzieren danach,<br />

wer an der elektronischen Kommunikation teilnimmt. Insoweit wird<br />

zwischen G2C (Government-to-Customer), G2B (Government-to-Business)<br />

und G2G (Government-to-Government) unterschieden 975 . Fraglich ist, ob<br />

und inwieweit sich diese Beziehungen im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> widerspiegeln.<br />

I. Beziehung zwischen dem Zollanmelder und der Zollverwaltung<br />

als G2C (Government-to-Customer)<br />

Unter die Bezeichnung G2C fallen im E-Government alle Beziehungen<br />

zwischen der öffentlichen Verwaltung (Government) und dem Bürger (Customer)<br />

976 . Dabei werden unter dem Begriff <strong>des</strong> Bürgers alle natürlichen Personen<br />

verstanden, die mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt treten, um<br />

Anliegen, die sie als natürliche Person in ihrer Eigenschaft als Bürger <strong>des</strong><br />

Staates betreffen, zu erarbeiten. Deswegen wird der Begriff G2C teilweise<br />

975 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., I.<br />

976 Vgl. dazu oben 2. Teil, C., I., 1.<br />

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