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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Empfänger der Inhaltsdaten<br />

betrag, der aus der Auswertung der elektronischen Zollanmeldung in Form<br />

der Berechnung der <strong>Einfuhr</strong>abgaben stammt971 .<br />

Allerdings enthält die Mitteilung der Jahressummen oder auch detaillierten<br />

Aufstellungen der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge neben den <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträgen<br />

noch weitere Inhaltsdaten, die auch in der elektronischen<br />

Zollanmeldung enthalten waren. Zu diesen Inhaltsdaten gehören die Daten<br />

über die Person <strong>des</strong> Zollanmelders, wie sein Name und seine Anschrift972 .<br />

<strong>Die</strong>se Daten verbergen sich auch hinter der Steuernummer, die den Finanzämtern<br />

mitgeteilt wird. <strong>Die</strong> Steuernummer ist nämlich eine Nummer, die<br />

jedem steuerpflichtigen Unternehmen zugeteilt wird und hinter der sich die<br />

wesentlichen Daten <strong>des</strong> Unternehmens verbergen. <strong>Die</strong>s entspricht der im<br />

Zollwesen verbreiteten Zollnummer, die für je<strong>des</strong> am grenzüberschreitenden<br />

Warenverkehr erforderlich ist973 .<br />

Damit gelangt dem Finanzamt zur Kenntnis, welcher Steuerschuldner eine<br />

<strong>Einfuhr</strong> getätigt hat und welche <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge entstanden<br />

sind. Eine Mitteilung von Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

liegt damit vor. <strong>Die</strong> Finanzämter sind folglich Empfänger von Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>974 .<br />

IV. Zwischenergebnis<br />

Zu den öffentlichen Stellen, die an der elektronischen Zollabwicklung beteiligt<br />

sind und Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> erhalten gehören das ZIV<strong>IT</strong> und über das ZIV<strong>IT</strong> Stellen<br />

innerhalb der deutschen Zollverwaltung, wozu die abfertigenden Zollämter<br />

gehören, die primär mit der Zollabwicklung beschäftigt sind.<br />

Ferner erhalten die Hauptzollämter Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung.<br />

<strong>Die</strong>s betrifft allerdings nur bestimmte Sachgebiete und deren<br />

Fachgebiete. Dazu gehören die Zollzahlstelle (Sachgebiet A), die Nacherhebungsstelle<br />

(Sachgebiet C) und die Vollstreckungsstelle (Sachgebiet G).<br />

971 Vgl. dazu bereits oben 4. Teil, A., II., 1., c).<br />

972 Vgl. zum Zollanmelder in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., b), cc).<br />

973 Vgl. zur Zollnummer oben 3. Teil, C., III.<br />

974 Gegen dieses Ergebnis spricht nicht, dass der Bedienstete <strong>des</strong> Finanzamtes die Daten<br />

nur zwecks Abgleich anfordert und damit dem Bediensteten die Daten bereits bekannt<br />

waren, als ihm diese über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> mitgeteilt wurden. Denn<br />

unabhängig von seiner bereits bestehende Kenntnis, wurden im die Daten von der<br />

Zollverwaltung mitgeteilt, so dass er diese in jedem Fall empfangen hat.<br />

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