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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Als Steuerpflichtiger hat der Wirtschaftsbeteiligte, die Voraussetzungen für<br />

den Vorsteuerabzug grundsätzlich durch einen amtlichen Beleg oder einen<br />

zollamtlichen Ersatzbeleg nachzuweisen. <strong>Die</strong>ser Nachweis wird bei Bedarf<br />

auf Verlangen <strong>des</strong> zuständigen Finanzamts durch einen Ausdruck <strong>des</strong> elektronisch<br />

übermittelten <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheids in Verbindung mit einem<br />

Beleg über die Zahlung der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer geführt967 .<br />

Bei Zweifeln über die Höhe der bei Teilnehmern am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

als Vorsteuer abgezogenen <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer kann sich die Lan<strong>des</strong>finanzverwaltung<br />

an die Zollverwaltung wenden. Ziff. 5.1 Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

regelt, dass das ZIV<strong>IT</strong> den Lan<strong>des</strong>finanzbehörden auf Anfrage<br />

die in <strong>ATLAS</strong> gegen einen Anmelder festgesetzten Monatssummen der<br />

<strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer für den erbetenen Prüfungszeitraum übermittelt. Bei<br />

Bedarf kann eine Aufschlüsselung der Monatssummen verlangt werden968 .<br />

Welche Lan<strong>des</strong>finanzbehörden eine Anfrage stellen können, ist in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

nicht näher geregelt. Aus einem Schreiben <strong>des</strong> BMF an<br />

die obersten Finanzbehörden der Länder ergibt sich jedoch, dass zu diesen<br />

Lan<strong>des</strong>finanzbehörden die Finanzämter zählen969 . Daher ist davon auszugehen,<br />

dass die Finanzämter eine Anfrage an das ZIV<strong>IT</strong> abgeben können.<br />

Demnach werden den Finanzämtern, die im Rahmen einer Prüfung von<br />

Steuererklärungen Zweifel an der Richtigkeit der gemeldeten <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge<br />

haben, die <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer und die Steuernummer <strong>des</strong><br />

Zollschuldners als Schuldner der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer übermittelt970 .<br />

Insoweit erhalten die Finanzämter über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> Daten von<br />

der Zollverwaltung. Fraglich ist allerdings, ob den Finanzämtern Daten aus<br />

der elektronischen Zollanmeldung mitgeteilt werden. Bei den <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträgen<br />

handelt es sich lediglich um einen errechneten Abgaben-<br />

967 Vgl. Ziff. 5.1. Abs. 2 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

968 Vgl. Ziff. 5.1. Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

969 Vgl. dazu Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen, Schreiben an oberste Finanzbehörden<br />

der Länder über den Nachweis <strong>des</strong> Vorsteuerabzugs der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer im Zusammenhang<br />

mit <strong>ATLAS</strong> v. 08.02.2001, IV B 7 - S 7302 - 3/01, veröffentlicht in<br />

BStBl. 2001, Teil I Nr. 3, S. 156. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus einer Verwaltungsanweisung<br />

der OFD Nürnberg vom 21.05.2003. <strong>Die</strong>se Anweisung ist elektronisch einsehbar unter<br />

www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/vv/Verf%C3%BCgungen/S_7302-<br />

73_St_43_21_05_03.asp (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />

970 Vgl. dazu Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen, Schreiben an oberste Finanzbehörden<br />

der Länder über den Nachweis <strong>des</strong> Vorsteuerabzugs der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer im Zusammenhang<br />

mit <strong>ATLAS</strong> v. 08.02.2001, IV B 7 - S 7302 - 3/01, veröffentlicht in<br />

BStBl. 2001, Teil I Nr. 3, S. 156.<br />

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