Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften
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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />
Als Steuerpflichtiger hat der Wirtschaftsbeteiligte, die Voraussetzungen für<br />
den Vorsteuerabzug grundsätzlich durch einen amtlichen Beleg oder einen<br />
zollamtlichen Ersatzbeleg nachzuweisen. <strong>Die</strong>ser Nachweis wird bei Bedarf<br />
auf Verlangen <strong>des</strong> zuständigen Finanzamts durch einen Ausdruck <strong>des</strong> elektronisch<br />
übermittelten <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheids in Verbindung mit einem<br />
Beleg über die Zahlung der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer geführt967 .<br />
Bei Zweifeln über die Höhe der bei Teilnehmern am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />
als Vorsteuer abgezogenen <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer kann sich die Lan<strong>des</strong>finanzverwaltung<br />
an die Zollverwaltung wenden. Ziff. 5.1 Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />
regelt, dass das ZIV<strong>IT</strong> den Lan<strong>des</strong>finanzbehörden auf Anfrage<br />
die in <strong>ATLAS</strong> gegen einen Anmelder festgesetzten Monatssummen der<br />
<strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer für den erbetenen Prüfungszeitraum übermittelt. Bei<br />
Bedarf kann eine Aufschlüsselung der Monatssummen verlangt werden968 .<br />
Welche Lan<strong>des</strong>finanzbehörden eine Anfrage stellen können, ist in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />
nicht näher geregelt. Aus einem Schreiben <strong>des</strong> BMF an<br />
die obersten Finanzbehörden der Länder ergibt sich jedoch, dass zu diesen<br />
Lan<strong>des</strong>finanzbehörden die Finanzämter zählen969 . Daher ist davon auszugehen,<br />
dass die Finanzämter eine Anfrage an das ZIV<strong>IT</strong> abgeben können.<br />
Demnach werden den Finanzämtern, die im Rahmen einer Prüfung von<br />
Steuererklärungen Zweifel an der Richtigkeit der gemeldeten <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträge<br />
haben, die <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer und die Steuernummer <strong>des</strong><br />
Zollschuldners als Schuldner der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer übermittelt970 .<br />
Insoweit erhalten die Finanzämter über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> Daten von<br />
der Zollverwaltung. Fraglich ist allerdings, ob den Finanzämtern Daten aus<br />
der elektronischen Zollanmeldung mitgeteilt werden. Bei den <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuerbeträgen<br />
handelt es sich lediglich um einen errechneten Abgaben-<br />
967 Vgl. Ziff. 5.1. Abs. 2 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />
968 Vgl. Ziff. 5.1. Abs. 6 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />
969 Vgl. dazu Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen, Schreiben an oberste Finanzbehörden<br />
der Länder über den Nachweis <strong>des</strong> Vorsteuerabzugs der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer im Zusammenhang<br />
mit <strong>ATLAS</strong> v. 08.02.2001, IV B 7 - S 7302 - 3/01, veröffentlicht in<br />
BStBl. 2001, Teil I Nr. 3, S. 156. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus einer Verwaltungsanweisung<br />
der OFD Nürnberg vom 21.05.2003. <strong>Die</strong>se Anweisung ist elektronisch einsehbar unter<br />
www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/vv/Verf%C3%BCgungen/S_7302-<br />
73_St_43_21_05_03.asp (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />
970 Vgl. dazu Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen, Schreiben an oberste Finanzbehörden<br />
der Länder über den Nachweis <strong>des</strong> Vorsteuerabzugs der <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer im Zusammenhang<br />
mit <strong>ATLAS</strong> v. 08.02.2001, IV B 7 - S 7302 - 3/01, veröffentlicht in<br />
BStBl. 2001, Teil I Nr. 3, S. 156.<br />
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