Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften
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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />
automatisch an das BAFA übermittelt, wenn es sich bei der eingeführten<br />
Ware um Ware <strong>des</strong> gewerblichen Sektors948 handelt949 .<br />
<strong>Die</strong>se <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung dienen dem BAFA zur aktuellen Unterrichtung<br />
und Marktbeobachtung über <strong>Einfuhr</strong>en, die für die Inlandsversorgung<br />
besondere Bedeutung haben oder zu besonderen Belastungen der inländischen<br />
Wirtschaft führen können950 . Das BAFA ist anhand der <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung<br />
in der Lage, laufend Mengen, Preise, Lieferbedingungen und<br />
Herkunft der eingeführten Waren zu ermitteln und Vergleiche mit dem inländischen<br />
Bedarf oder der inländischen Produktion anzustellen951 .<br />
<strong>Die</strong> mittels der <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung gewonnenen Informationen können<br />
für unterschiedliche Zwecke erforderlich sein. Je nach Art der Ware kann die<br />
Erhebung der Daten neben der Marktbeobachtung auch der Abrechnung mit<br />
dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds, der Meldung von<br />
Energievorräten an die Internationale Energieagentur oder der Überwachung<br />
von <strong>Einfuhr</strong>quoten dienen952 . <strong>Die</strong>se Beobachtungen können Grundlage für<br />
einen Antrag der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland bei der Kommission auf die<br />
Einführung neuer Überwachung- und Schutzmaßnahmen bilden953 .<br />
Zur Erstellung von <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldungen werden die Inhaltsdaten aus<br />
der Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> automatisch ausgewertet. <strong>Die</strong>s<br />
bedeutet, dass aus der Zollanmeldung alle Daten entnommen werden, die es<br />
für die Erstellung der <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung bedarf. <strong>Die</strong>s sind warenbezogenen<br />
Daten, wie die Warenpositionen und die Menge der Ware954 und die<br />
Angabe <strong>des</strong> Ausfuhrlan<strong>des</strong>955 . Außerdem bedarf es <strong>des</strong> Warenpreises956 und<br />
der Lieferbedingungen957 als einfuhrspezifische Daten.<br />
Mit diesen Daten erhält das Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Daten aus der elektronischen Zollanmeldung. Folglich ist das Bun<strong>des</strong>amt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Empfängerin von Inhaltsdaten aus der<br />
elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> anzusehen.<br />
948 Für Waren <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Sektors ist die Bun<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft<br />
und Ernährung zuständig (vgl. dazu unten 4. Teil, B., III., 3).<br />
949 Vgl Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 7.<br />
950 Vgl Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 1.<br />
951 Vgl. Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 1.<br />
952 Vgl. Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 1.<br />
953 Vgl. Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 1.<br />
954 Vgl. zur Menge der Waren in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), bb).<br />
955 Vgl. zum Ausfuhrland in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a) aa).<br />
956 Vgl. zum Warenpreis in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I.,1., c), dd).<br />
957 Vgl. zu den Lieferbedingungen in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., c), dd).<br />
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