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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Empfänger der Inhaltsdaten<br />

<strong>Einfuhr</strong>lan<strong>des</strong> 939 und die Warenbezeichnung 940 . Außerdem wird der Preis der<br />

Ware 941 als Wertangabe benötigt. Indem das Statistische Bun<strong>des</strong>amt diese<br />

Daten aus der Zollanmeldung erhält, ist es als Empfängerin von Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> anzusehen.<br />

2. Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

Auch das Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhält<br />

Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung über das Auswertungsarchiv<br />

<strong>des</strong> ZIV<strong>IT</strong>942 . <strong>Die</strong>se Inhaltsdaten erhält das BAFA in Form von <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldungen<br />

(EKM) 943 .<br />

Allerdings ist nicht bei jeder <strong>Einfuhr</strong> einer Ware in die Europäische Gemeinschaft<br />

eine <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung an das BAFA erforderlich. Ob es<br />

einer <strong>Einfuhr</strong>fuhrkontrollmeldung für die eingeführte Ware bedarf, ist in der<br />

<strong>Einfuhr</strong>liste festgelegt. Rechtsgrundlage für die <strong>Einfuhr</strong>liste ist § 10 Abs. 1<br />

AWG. Danach ist die <strong>Einfuhr</strong> einer Ware grundsätzlich frei. Sie bedarf einer<br />

Genehmigung, wenn dies in der <strong>Einfuhr</strong>liste aufgeführt ist. <strong>Die</strong>se <strong>Einfuhr</strong>liste<br />

führt Waren auf, für die <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldungen vorgesehen sind.<br />

Eine <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung ist nach § 27a Abs. 1 AWV944 vorzulegen,<br />

wenn die Ware in Spalte 5 der <strong>Einfuhr</strong>liste mit den Buchstaben EKM gekennzeichnet<br />

ist945 . <strong>Die</strong>se <strong>Einfuhr</strong>liste ist im Elektronischen Zolltarif (EZT)<br />

integriert946 und kann bei der Warennummer947 aufgerufen werden. Sofern es<br />

einer <strong>Einfuhr</strong>kontrollmeldung für die eingeführte Ware bedarf, wird diese<br />

939 Vgl. zum Aus- und <strong>Einfuhr</strong>land in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), aa).<br />

940 Vgl. zur Warenbezeichnung in der Zollanmeldung oben 4. Teil A., I., 1., a), cc).<br />

941 Vgl. zum Preis der Ware in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A:, I., 1., c), dd).<br />

942 Vgl. dazu Ziff. 4.6.6 Abs. 2 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

943 Vgl. dazu Ziff. 4.6.6 Abs. 2 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

944 Verordnung zur Durchführung <strong>des</strong> Außenwirtschaftsgesetzes v. 18.12.1986 (BGBl. I,<br />

S. 2671); zuletzt geändert durch Art. 394 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung<br />

v. 31.10.2006 (BGBl. I, S. 2407).<br />

945 Weerth, in:Wolffgang/Simonsen (Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 5 Fn. 14<br />

nennt Warenbeispiele aus der <strong>Einfuhr</strong>liste 2004, für deren <strong>Einfuhr</strong> es einer EKM bedurfte.<br />

Ausnahmen von der EKM sieht § 27a Abs. 2 AWV vor, der an eine statistische<br />

Schwelle von 1.000 Euro anknüpft (vgl. dazu Weerth, in:Wolffgang/Simonsen<br />

(Hrsg.), AWR-Kommentar, AWV, § 27a Rn. 6).<br />

946 Vgl. zum EZT oben 3. Teil, A., I.<br />

947 Vgl. zur Warennummer oben 4. Teil, A., I., 1., a), dd).<br />

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