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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Empfänger der Inhaltsdaten<br />

bescheid919 eine Aufschubbescheinigung, die dem Zollschuldner und der<br />

Bun<strong>des</strong>kasse Trier zugeleitet wird920 .<br />

Im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> wird die Aufschubbescheinigung durch die Auswertung<br />

der Inhaltsdaten zu Aufschubdaten ersetzt. <strong>Die</strong>se ihr übermittelten<br />

Aufschubdaten nutzt die Bun<strong>des</strong>kasse, um den einem Wirtschaftsbeteiligten<br />

gewährten Zahlungsaufschub zu kontrollieren. Der Aufschubnehmer muss<br />

die im Laufe eines Kalendermonats buchmäßig erfassten und aufgeschobenen<br />

Abgabenbeträge spätestens am 16. Tag <strong>des</strong> folgenden Kalendermonats<br />

an die Bun<strong>des</strong>kasse Trier entrichten921 .<br />

Zu den Aufschubdaten, welche Folge der Auswertung der Inhaltsdaten aus<br />

der elektronischen Zollanmeldung sind, gehören in jedem Fall die Angabe<br />

<strong>des</strong> Zahlungsaufschubs als einfuhrspezifisches Datum922 und die Angabe <strong>des</strong><br />

Zollanmelders923 , der als Zollschuldner den ihm gewährten Zahlungsaufschub<br />

in Anspruch nehmen möchte924 . Insoweit empfängt also die Bun<strong>des</strong>kasse<br />

Trier Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> zwecks Überwachung von Zahlungsaufschüben.<br />

III. Öffentliche Stellen außerhalb der Zollverwaltung<br />

Auch öffentliche Stellen, die nicht der Zollverwaltung angehören, erhalten<br />

Daten aus der elektronischen Zollanmeldung. <strong>Die</strong>se öffentlichen Stellen<br />

werden im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> als �externe Stelle� bezeichnet 925 .<strong>Die</strong><strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

926 sieht im Hinblick auf diese Stellen vor, dass im <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> auf die Verwendung von Vordrucken mit zusätzlichen<br />

Exemplaren für externe Stelle verzichtet wird. Vielmehr werden die vom<br />

Teilnehmer übermittelten Daten einer Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

<strong>ATLAS</strong> an die externen Stellen übermittelt 927 . Dafür sollen die Daten aus der<br />

919 Vgl. zum <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid oben 3. Teil, D., II.<br />

920 Vgl. zur Erstellung einer Aufschubbescheinigung im schriftlichen <strong>Verfahren</strong><br />

www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/b0_abgabenerhebung/<br />

c0_zahlungsaufschub/index.html (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />

921 Vgl. zu der Zahlungsfrist bereits oben 4. Teil, A., I., 1., c), ff).<br />

922 Vgl. zum Zahlungsaufschub in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I,. 1., c), ff).<br />

923 Vgl. zum Zollanmelder in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., b), cc).<br />

924 Vgl. zum Zollanmelder als Zollschuldner oben 3. Teil, D., II.<br />

925 Vgl. Ziff. 4.6.6. Abs. 1 <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

926 Vgl. zur <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> oben 3. Teil, B., II., 2.<br />

927 Vgl. Ziff. 4.6.6. Abs. 1 <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

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