Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften
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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />
Zollanmeldung zur Erstellung von Risikoprofilen, die es für eine warenbezogene<br />
Risikoanalyse 899 der Zollämter bei der <strong>Einfuhr</strong> einer Ware bedarf900 .<br />
<strong>Die</strong> Risikoprofile werden erstellt, indem die Zentralstelle über eine Schnittstelle<br />
mit dem Auswertungsarchiv die Inhaltsdaten aus der Zollanmeldung<br />
erhält und anhand dieser Risiken für die ordnungsgemäße <strong>Einfuhr</strong> einer<br />
Ware identifiziert, analysiert und bewertet901 . <strong>Die</strong> auf diesem Wege erstellten<br />
Risikoprofile werden über die Schnittstelle dem <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> wiederum<br />
zur Verfügung gestellt. Jede elektronische Zollanmeldung kann anhand<br />
dieser Risikoprofile überprüft werden. Sofern eine Treffermeldung<br />
erfolgt, wird eine Zollbeschau angeordnet902 .<br />
<strong>Die</strong> Zentralstelle Risikoanalyse erhält damit umfassende Kenntnis von allen<br />
Inhaltsdaten die mit der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />
<strong>ATLAS</strong> von den Wirtschaftsbeteiligten abgegeben werden. <strong>Die</strong> Zentralstelle<br />
Risikoanalyse ist Empfängerin der Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />
über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>. Angesichts der umfangreichen<br />
und sensiblen Datenbestände ist die Datenschutzrelevanz offensichtlich903 .<br />
4. Zollfahndungsämter<br />
Prinzipiell wird auch den Zollfahndungsämter die Möglichkeit eingeräumt,<br />
Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />
<strong>ATLAS</strong> zu erhalten 904 . <strong>Die</strong> Zollfahndungsämter gebrauchen diese Inhaltsdaten,<br />
um die ihnen nach § 208 AO als Ermittlungsbehörde in Steuerstrafverfahren905<br />
obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehört<br />
gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.<br />
Mit dieser Erforschung von Steuerstraftaten (§ 369<br />
AO) und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO) wird der Zollfahndungsdienst<br />
als Kriminalpolizei <strong>des</strong> Zolls und damit materiell-rechtlich als Polizei<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Bun<strong>des</strong>finanzpolizei) tätig906 . Im Rahmen dieser Aufgabe ha-<br />
899 Vgl. zur personenbezogenen Risikoanalyse oben 4. Teil, B., II., 2., b), cc).<br />
900 Vgl. zur Risikoanalyse bereits oben 4. Teil, B., II., 1., b), aa).<br />
901 Vgl. Zentralstelle Risikoanalyse, <strong>Die</strong> Risikoanalyse Zoll - Jahresbericht 2001, S. 12.<br />
902 <strong>Die</strong> Zollbeschau dient der Ermittlung von Menge und der Beschaffenheit der angemeldeten<br />
Ware (vgl. dazu bereits oben 4. Teil, B., II., 1., b), bb).<br />
903 Vgl. Kunas, in:Henke (Hrsg.), Kontrollen - <strong>ATLAS</strong> - Risikoanalyse, S. 19 (24).<br />
904 Vgl. dazu die Ausführungen unter<br />
www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/index.html<br />
(zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />
905 Vgl. dazu Fehn, in:Wamers/Fehn (Hrsg.), Handbuch Zollfahndung, S. 133.<br />
906 Vgl. dazu Fehn, in:Wamers/Fehn (Hrsg.), Handbuch Zollfahndung, S. 134.<br />
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