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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Zollanmeldung zur Erstellung von Risikoprofilen, die es für eine warenbezogene<br />

Risikoanalyse 899 der Zollämter bei der <strong>Einfuhr</strong> einer Ware bedarf900 .<br />

<strong>Die</strong> Risikoprofile werden erstellt, indem die Zentralstelle über eine Schnittstelle<br />

mit dem Auswertungsarchiv die Inhaltsdaten aus der Zollanmeldung<br />

erhält und anhand dieser Risiken für die ordnungsgemäße <strong>Einfuhr</strong> einer<br />

Ware identifiziert, analysiert und bewertet901 . <strong>Die</strong> auf diesem Wege erstellten<br />

Risikoprofile werden über die Schnittstelle dem <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> wiederum<br />

zur Verfügung gestellt. Jede elektronische Zollanmeldung kann anhand<br />

dieser Risikoprofile überprüft werden. Sofern eine Treffermeldung<br />

erfolgt, wird eine Zollbeschau angeordnet902 .<br />

<strong>Die</strong> Zentralstelle Risikoanalyse erhält damit umfassende Kenntnis von allen<br />

Inhaltsdaten die mit der elektronischen Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

<strong>ATLAS</strong> von den Wirtschaftsbeteiligten abgegeben werden. <strong>Die</strong> Zentralstelle<br />

Risikoanalyse ist Empfängerin der Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>. Angesichts der umfangreichen<br />

und sensiblen Datenbestände ist die Datenschutzrelevanz offensichtlich903 .<br />

4. Zollfahndungsämter<br />

Prinzipiell wird auch den Zollfahndungsämter die Möglichkeit eingeräumt,<br />

Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong><br />

<strong>ATLAS</strong> zu erhalten 904 . <strong>Die</strong> Zollfahndungsämter gebrauchen diese Inhaltsdaten,<br />

um die ihnen nach § 208 AO als Ermittlungsbehörde in Steuerstrafverfahren905<br />

obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehört<br />

gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.<br />

Mit dieser Erforschung von Steuerstraftaten (§ 369<br />

AO) und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO) wird der Zollfahndungsdienst<br />

als Kriminalpolizei <strong>des</strong> Zolls und damit materiell-rechtlich als Polizei<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (Bun<strong>des</strong>finanzpolizei) tätig906 . Im Rahmen dieser Aufgabe ha-<br />

899 Vgl. zur personenbezogenen Risikoanalyse oben 4. Teil, B., II., 2., b), cc).<br />

900 Vgl. zur Risikoanalyse bereits oben 4. Teil, B., II., 1., b), aa).<br />

901 Vgl. Zentralstelle Risikoanalyse, <strong>Die</strong> Risikoanalyse Zoll - Jahresbericht 2001, S. 12.<br />

902 <strong>Die</strong> Zollbeschau dient der Ermittlung von Menge und der Beschaffenheit der angemeldeten<br />

Ware (vgl. dazu bereits oben 4. Teil, B., II., 1., b), bb).<br />

903 Vgl. Kunas, in:Henke (Hrsg.), Kontrollen - <strong>ATLAS</strong> - Risikoanalyse, S. 19 (24).<br />

904 Vgl. dazu die Ausführungen unter<br />

www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/index.html<br />

(zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />

905 Vgl. dazu Fehn, in:Wamers/Fehn (Hrsg.), Handbuch Zollfahndung, S. 133.<br />

906 Vgl. dazu Fehn, in:Wamers/Fehn (Hrsg.), Handbuch Zollfahndung, S. 134.<br />

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