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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

spielt die Schwere eines Verstoßes gegen Zollvorschriften eine Rolle. Dabei<br />

ist von Bedeutung, ob kein <strong>Verfahren</strong> gegen den Beteiligten, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

oder gar ein Strafverfahren eingeleitet wurde849 .<br />

Alle Bewertungskriterien ergeben sich nicht aus den in der elektronischen<br />

Zollanmeldung enthaltenen Daten. Vielmehr muss sich das bewertende<br />

Sachgebiet <strong>des</strong> Hauptzollamtes die erforderlichen Informationen aus unterschiedlichen<br />

Quellen besorgen. Zu diesen Quellen gehören vor allem die<br />

schriftlichen Prüfberichte nach§202AO850 , die von den Prüfungsdiensten<br />

bei der nachträglichen Prüfung einer Zollanmeldung erstellt werden851 .<br />

<strong>Die</strong>ser Prüfbericht enthält verschiedene Angaben. Dazu gehört der Beginn<br />

der Prüfung, die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in<br />

tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen,<br />

den tatsächlichen Umfang der Prüfung, die wesentlichen Unterlagen,<br />

die geprüft wurden, Entscheidungen, Mitteilungen, Belehrungen und<br />

Hinweise durch den Prüfer wegen <strong>des</strong> Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,<br />

ob und wann eine Schlussbesprechung abgehalten wurde<br />

und ein zusammengefasstes Prüfungsergebnis. Zu den Prüfungsfeststellungen<br />

gehören auch Daten aus der (elektronischen) Zollanmeldung. <strong>Die</strong>se<br />

bilden nämlich die Grundlage für die Besteuerung der geprüften <strong>Einfuhr</strong>852 .<br />

Damit greift die Dezentrale Beteiligtenbewertung nicht unmittelbar elektronisch<br />

über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> auf die Inhaltsdaten der Zollanmeldung<br />

zurück, sondern mittelbar über Feststellungen und Dokumentationen, die in<br />

den ihr vorgelegten schriftlichen Prüfungsberichten zu finden sind853 .<strong>Die</strong><br />

Dezentrale Beteiligtenbewertung <strong>des</strong> Sachgebiets B der Hauptzollämter<br />

erlangt damit nicht unmittelbar elektronisch Kenntnis von den Inhaltsdaten<br />

aus der Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>, sondern nur mittelbar<br />

schriftlich über die ihm vorgelegten Prüfberichte der Prüfungsdienste. <strong>Die</strong><br />

Dezentrale Beteiligtenbewertung scheidet als Empfängerin der Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> aus.<br />

c) Sachgebiet C (Abfertigung)<br />

Das Sachgebiet C mit dem Arbeitsbereich �Abfertigung� nimmt alle Aufgaben<br />

wahr, die im Zusammenhang mit der Abwicklung und Abrechnung bestimmter<br />

Abfertigungsverfahren anfallen. Im Bereich der Überführung einer<br />

849 Vgl. Anlage zur vorläufigen <strong>Verfahren</strong>anweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI, S. 3.<br />

850 Vgl. Ziff. 3.4 der vorläufigen <strong>Verfahren</strong>anweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI.<br />

851 Vgl. zu den Prüfberichten unten 4. Teil, B., II., 2., d).<br />

852 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., II.<br />

853 Vgl. Herrmann, in:Henke (Hrsg.), Partnerschaft oder Subordination, S. 113 (115).<br />

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