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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Empfänger der Inhaltsdaten<br />

lung bringen. Dazu gehört vor allem, dass Erleichterungen bei Zollkontrollen<br />

gewährt werden (Art. 5a Abs. 2 ZK) 839 .<br />

Allerdings wird der Status nicht ohne weiteres verliehen. Zu den Bedingungen,<br />

die der Wirtschaftsbeteiligte erfüllen muss, um den Status zu erhalten,<br />

gehört neben der angemessenen Einhaltung der Zollvorschriften (Art. 5a<br />

Abs. 1 Unterabs. 1 ZK) auch eine �Zuverlässigkeitsprüfung� <strong>des</strong> Unternehmens.<br />

Um diese Zuverlässigkeitsprüfung durchführen zu können, wurde<br />

das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI840 geschaffen841 .Während bei der warenbezogenen<br />

Risikoanalyse842 Waren bewertet werden, werden im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI<br />

auf den Wirtschaftsbeteiligten bezogene zollrelevante Erkenntnisse berücksichtigt843<br />

. Für jeden Wirtschaftsbeteiligten wird festgestellt, wie hoch die<br />

Wahrscheinlichkeit ist, dass Zollvorschriften durch ihn verletzt werden844 .<br />

Über eine Schnittstelle werden aus dem <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI täglich neue<br />

Beteiligtenbewertungen sowie Informationen zu Löschungen, Korrekturen<br />

und Aussetzungen von Beteiligtenbewertungen in das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

übermittelt und dort zollnummernbezogen während der Warenabfertigung<br />

dem Bediensteten der Zollverwaltung angezeigt845 . Bewertet wird der Wirtschaftsbeteiligte<br />

mit vier Ziffern von �0� bis �3�846 .<strong>Die</strong>seBewertungsziffern<br />

werden nach einem Bewertungskatalog vergeben. <strong>Die</strong>ser Bewertungskatalog<br />

enthält für den Bereich <strong>Einfuhr</strong> Abfragekriterien aus deren<br />

Beantwortung sich die Bewertungsziffer ergibt847 .<br />

<strong>Die</strong>se Abfragekriterien sind fiskalischer Natur. Für die Bewertung <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Beteiligten in dem Bereich der <strong>Einfuhr</strong> ist zu untersuchen, ob nach<br />

dem Abgabenbescheid entstandene <strong>Einfuhr</strong>abgaben im Sinne von § 1 Abs. 3<br />

ZollVG nicht oder nicht in zutreffender Höhe entrichtet wurden848 .Ferner<br />

839 Ferner muss der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte in der Summarischen Anmeldung<br />

und in der Zollanmeldung statt der Summarischen Anmeldung nur einen reduzierten<br />

Datensatz angaben (vgl. dazu bereits Fn. 707).<br />

840 Dezentrale Beteiligtenbewertung.<br />

841 Vgl. dazu Harings/Stünkel, in: AW-Prax 2005, S. 369.<br />

842 Vgl. zur Risikoanalyse bereits oben 4. Teil, B., II., 1., b), aa).<br />

843 Vgl. Herrmann, in:Henke (Hrsg.), Partnerschaft oder Subordination, S. 113 (114).<br />

844 Vgl. Harings/Stünkel, in: AW-Prax 2005, S. 369.<br />

845 Vgl. Zentralstelle Risikoanalyse, <strong>Die</strong> Risikoanalyse Zoll - Jahresbericht 2001, S. 9.<br />

846 Vgl. Herrmann, in:Henke (Hrsg.), Partnerschaft oder Subordination, S. 113 (115).<br />

847 Vgl. dazu Ziff. 2.2 der Vorläufigen <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI.<br />

848 Vgl. Anlage zur vorläufigen <strong>Verfahren</strong>anweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> DEBBI, S. 3.<br />

<strong>Die</strong>se Anlage zur vorläufigen <strong>Verfahren</strong>anweisung ist elektronisch einsehbar unter:<br />

www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/vorl_va_debbi_anl.pdf (zuletzt besucht<br />

am 15.07.2008).<br />

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