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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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B. Empfänger der Inhaltsdaten<br />

<strong>Die</strong>s betrifft in erster Linie die Angabe <strong>des</strong> geschuldeten <strong>Einfuhr</strong>abgabenbetrages<br />

und <strong>des</strong> Zollschuldners 801 .<br />

d) Zwischenergebnis<br />

<strong>Die</strong> abfertigenden Zollämter erhalten direkt über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

alle Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung zwecks Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben. Zu diesen gehört die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung<br />

und die Erstellung eines <strong>Einfuhr</strong>abgabenbeschei<strong>des</strong>.<br />

2. Hauptzollämter<br />

Vom Prinzip her sind auch die Hauptzollämter an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

angeschlossen802 . Allerdings teilen sich die Hauptzollämter in verschiedene<br />

Sachgebiete mit unterschiedlichen Aufgaben auf803 , die nicht alle über das<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) elektronisch Inhaltsdaten aus der elektronischen<br />

Zollanmeldung empfangen. Im Folgenden soll untersucht werden,<br />

welche Sachgebiete elektronisch Daten aus der elektronischen Zollanmeldung<br />

über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) erhalten und damit datenschutzrechtlich<br />

relevante Tätigkeiten vornehmen.<br />

a) Sachgebiet A (Zollzahlstelle)<br />

Zu den Sachgebieten eines jeden Hauptzollamtes gehört das Sachgebiet A.<br />

Dem Sachgebiet A ist die Zollzahlstelle angegliedert 804 . <strong>Die</strong> Zollzahlstelle<br />

überwacht den rechtzeitigen Zahlungseingang fälliger <strong>Einfuhr</strong>abgaben. Zu<br />

diesen <strong>Einfuhr</strong>abgaben gehören alle Abgaben, die bei der <strong>Einfuhr</strong> einer Ware<br />

in die Gemeinschaft entstehen. <strong>Die</strong>s sind Zölle und Abgaben gleicher Wirkung,<br />

Agrarabgaben und die <strong>Einfuhr</strong>umsatzsteuer805 .<br />

<strong>Die</strong>se <strong>Einfuhr</strong>abgaben entstehen auch bei der Überführung einer Ware in<br />

den freien Verkehr806 . Ist keine Zahlungserleichterung gewährt worden, wie<br />

801 Vgl. zum Zollschuldner, 3. Teil, D., II.<br />

802 Vgl. dazu Seddig, in: AW- Prax 2001, S. 333 (334).<br />

803 Vgl. Anlage 1, I., 1. Geschäftsordnung für Hauptzollämter (HGO) v. 01.04.2004.<br />

804 Vgl. Anlage 1, I., 1. Geschäftsordnung für Hauptzollämter (HGO) v. 01.04.2004.<br />

Außerdem ist an das Sachgebiet A der Arbeitsbereich �Organisation, Personal und<br />

Haushalt� angegliedert. Von diesem Arbeitsbereich werden alle organisatorischen<br />

und personellen Angelegenheiten <strong>des</strong> Hauptzollamtes wahrgenommen. Zur Bewältigung<br />

dieser internen Aufgaben greift das Sachgebiet auf keine Daten der Zollabwicklung<br />

zurück. Das Sachgebiet A scheidet damit gänzlich als Empfänger von Inhaltsdaten<br />

aus der elektronischen Zollanmeldung über das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> aus.<br />

805 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., II.<br />

806 Vgl. dazu oben 3. Teil, D., II.<br />

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