06.12.2012 Aufrufe

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Allerdings wird die Ware dem Zollanmelder nur überlassen, wenn ein<br />

Nichterhebungsverfahren (Art. 84 ZK) vorgesehen ist. Ein Nichterhebungsverfahren<br />

zeichnet sich darin aus, dass keine <strong>Einfuhr</strong>abgaben erhoben werden<br />

793 . Entsteht hingegen mit der Annahme der Zollanmeldung eine Zollschuld,<br />

darf die Überlassung der Ware erst nach Zahlung der Schuld oder<br />

Hinterlegung einer Sicherheit erfolgen. <strong>Die</strong>s gilt auch für die Überführung<br />

in den zollrechtlich freien Verkehr, denn bei der Überführung in den freien<br />

Verkehr entstehen gem. Art. 201 Abs. 1 Buchst. a) ZK <strong>Einfuhr</strong>abgaben 794 .<br />

Insoweit muss der Zollschuldner die <strong>Einfuhr</strong>abgaben zahlen oder eine Sicherheit<br />

leisten, damit ihm die Ware überlassen wird. <strong>Die</strong>se Überlassung hat<br />

zur Folge, dass der Wirtschaftsbeteiligte frei über die Ware verfügen darf 795 .<br />

c) Erstellung <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid<br />

<strong>Die</strong> Zollämter sind nicht nur für die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung<br />

zuständig, sondern auch für die buchmäßige Erfassung und Berechnung<br />

der <strong>Einfuhr</strong>abgaben, die dem Zollschuldner elektronisch mittels eines<br />

<strong>Einfuhr</strong>abgabenbeschei<strong>des</strong> unter der EDIFACT-Nachricht CUSTAX796 mitgeteilt<br />

werden797 .<br />

Zur Erstellung <strong>des</strong> <strong>Einfuhr</strong>abgabenbeschei<strong>des</strong> erhalten die Bediensteten der<br />

Zollämter Kenntnis von allen Inhaltsdaten aus der elektronischen Zollanmeldung.<br />

Denn auf der Grundlage, der in der Zollanmeldung enthaltenen<br />

Informationen wird der <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid erstellt798 . Der <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid<br />

selbst greift viele der in der Zollanmeldung angegebenen<br />

Daten auf. <strong>Die</strong>s betrifft vor allem warenbezogenen Angaben, wie z.B. die<br />

Warennummer799 .<br />

Aber auch Daten von an der <strong>Einfuhr</strong> beteiligten Personen sind enthalten.<br />

Dazu gehört vornehmlich die Angabe <strong>des</strong> Zollanmelders und seines Vertreters800<br />

. Ferner enthält der <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid Daten, die aus der Berechnung<br />

<strong>des</strong> <strong>Einfuhr</strong>abgabenbetrages anhand der Inhaltsdaten resultieren.<br />

793 Vgl. dazu bereits oben 3. Teil, D., 4., a).<br />

794 Vgl. dazu bereits oben 3. Teil, D., II.<br />

795 Gem. Art. 82 Abs. 1 ZK greift der Grundsatz freier Verfügbarkeit nicht mehr ein,<br />

wenn die Ware wegen ihrer besonderen Verwendung abgabenbegünstigt oder abgabenbefreit<br />

in das Zollgebiet der Gemeinschaft überführt worden ist (vgl. dazu ausführlich<br />

Alexander, in:Witte (Hrsg.), Zollkodex, Art. 82 Rn. 7 ff.).<br />

796 Customs Tax Assessment Message.<br />

797 Vgl. zum <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid bereits oben 3. Teil, D., II.<br />

798 Vgl. zum <strong>Einfuhr</strong>abgabenbescheid bereits oben 3. Teil, D., II.<br />

799 Vgl. zur Warennummer in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), dd).<br />

800 Vgl. zum Zollanmelder in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., b), cc).<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!