Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften
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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />
dieser Zuordnung ergibt sich die Genehmigungspflicht für die <strong>Einfuhr</strong>673 .<br />
Zur <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Tiere und Pflanzen bedarf es eines C<strong>IT</strong>ES-<br />
Zertifikats, das bei der zuständigen nationalen Behörde674 beantragt675 werden<br />
und im Zeitpunkt der Annahme der elektronischen Zollanmeldung der<br />
Zollbehörde <strong>des</strong> <strong>Einfuhr</strong>lan<strong>des</strong> vorgelegt werden muss676 .<br />
Sofern es dieser Genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong> eines Tieres oder einer Pflanze<br />
bedarf, enthält die Genehmigung warenbezogene Angaben. <strong>Die</strong>s betrifft das<br />
Ausfuhr- und <strong>Einfuhr</strong>land677 , aber auch die Masse678 der Ware. Ferner sind<br />
in der Genehmigung Daten darüber enthalten, welche Personen an der <strong>Einfuhr</strong><br />
der Ware beteiligt sein werden. Zu diesen Daten gehören Informationen<br />
über den Ausführer679 und Einführer680 der Ware. Insoweit sind in der Genehmigung<br />
Daten enthalten, die auch in der elektronischen Zollanmeldung<br />
zur Überführung einer Ware in den freien Verkehr enthalten sind.<br />
Ferner sind in der Genehmigung aus Gründen <strong>des</strong> Artenschutzes nähere<br />
Informationen über die einzuführende Ware enthalten. <strong>Die</strong>s betrifft vor allem<br />
die Beschreibung der Exemplare. <strong>Die</strong>se Information entspricht der Angabe<br />
der Warenbezeichnung in der Zollanmeldung681 . Darüber hinaus sind in<br />
der Genehmigung Informationen über das Genehmigungsverfahren enthalten.<br />
<strong>Die</strong>s betrifft vor allem die Angabe <strong>des</strong> Datums <strong>des</strong> Antrages und das<br />
Datum der endgültigen Ausstellung der Genehmigung. Insoweit sind über<br />
die Vorlage <strong>des</strong> C<strong>IT</strong>ES-Zertifikats nicht nur Daten über die <strong>Einfuhr</strong>, sondern<br />
auch Daten über das Genehmigungsverfahren enthalten.<br />
Insoweit enthält die Zollanmeldung über die Vorlage dieser Unterlage weitergehende<br />
Informationen, als nur solche über die konkrete <strong>Einfuhr</strong>, die sich<br />
aus der Zollanmeldung ergeben. Allerdings findet keine elektronische Be-<br />
673 Vgl. Henke, in:Witte (Hrsg.), Zollkodex, Art. 58 Rn. 25; Einzelheiten bei Henke,<br />
Verbote und Beschränkungen, Rn. 457 ff.; Stüwe, in: ZfZ 1997, S. 254 ff.<br />
674 Zuständige Behörde für die Erteilung eines C<strong>IT</strong>ES-Zertifikats ist das Bun<strong>des</strong>amt für<br />
Naturschutz (BFN) mit Sitz in Bonn. Vgl. dazu die ausführlichen Informationen unter<br />
http://www.bfn.de/0305_cites.html (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />
675 Der Antrag für die <strong>Einfuhr</strong>genehmigung ist auf dem Vordruck 221 vorzunehmen.<br />
<strong>Die</strong>ser Vordruck 221 ist elektronisch auf den Seiten <strong>des</strong> BFN abrufbar unter<br />
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/formular-221.pdf (zuletzt<br />
besucht am 15.07.2008).<br />
676 Vgl. dazu Ziff. 3.1.2 Abs. 5 <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />
677 Vgl. zum Ein- und Ausfuhrland in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), aa).<br />
678 Vgl. zur Masse in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), ff).<br />
679 Vgl. zum Ausführer in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., b), aa).<br />
680 Vgl. zum Einführer in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., b), bb).<br />
681 Vgl. zur Warenbezeichnung in der Zollanmeldung oben 4. Teil, A., I., 1., a), cc).<br />
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