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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

sätzen593 das Zolltarifschema. Das Zolltarifschema stellt eine Auflistung<br />

aller Waren dar, mit denen gehandelt werden kann. Wegen der Auflistung<br />

von Waren wird es auch als Warennomenklatur bezeichnet594 .<br />

Im Europäischen Zollrecht stellt die Kombinierte Nomenklatur (KN) das<br />

dem Gemeinsamen Zolltarif zugrunde liegende Zolltarifschema dar (Art. 20<br />

Abs. 3 Buchst. a) ZK). <strong>Die</strong>se KN ist in Anhang I der VO (EWG) Nr.<br />

2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen<br />

Zolltarif595 enthalten. Basis der Kombinierten Nomenklatur ist<br />

das Harmonisierte System. <strong>Die</strong>ses wurde von der WCO596 ausgearbeitet.<br />

Rechtliche Grundlage <strong>des</strong> Harmonisierten Systems ist das �Internationale<br />

Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung<br />

von Waren� aus dem Jahre 1983597 .<br />

Das Harmonisierte System (HS) listet alle Waren auf, die im grenzüberschreitenden<br />

Warenverkehr gehandelt werden. <strong>Die</strong>se Waren werden nach<br />

ihrer Beschaffenheit in verschiedene Abschnitte und Kapitel eingeteilt. <strong>Die</strong><br />

Auflistung der Waren in den einzelnen Kapiteln folgt dem Produktionsprinzip.<br />

<strong>Die</strong>s bedeutet, dass die Waren nach den einzelnen Bearbeitungsstufen<br />

eingeteilt sind. <strong>Die</strong>se Aufgliederung bewirkt, dass das HS 21 Abschnitte, 97<br />

Kapitel, 1.242 Positionen und über 5.000 Unterpositionen umfasst, was dazu<br />

führt, dass jede Ware eine 6-stellige Warennummer erhält598 .<br />

Um nicht nur den weltweiten, sondern auch den tariflichen Erfordernissen<br />

der Gemeinschaft zu genügen, wurde mit der Kombinierten Nomenklatur<br />

eine 7. und 8. Stelle geschaffen. Um ihre Aktualität zu gewährleisten, wird<br />

je<strong>des</strong> Jahr bis zum 31.10. die (geänderte) Kombinierte Nomenklatur in An-<br />

593 Zollsätze geben den Maßstab zur Berechnung der Höhe der bei der <strong>Einfuhr</strong> der Ware<br />

entstehenden Zollschuld an. Im Europäischen Zollrecht werden verschiedene Zollarten<br />

unterschieden. Dazu gehören Wertzölle, spezifische Zölle und Mischzölle. Vgl.<br />

zu den Zollsätzen Ovie, in: AW-Prax 2007, S. 517 (518).<br />

594 Vgl. dazu Ovie, in: AW-Prax 2007, S.517.<br />

595 VO (EWG) Nr. 2658/87 v. 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur<br />

sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. (EG) Nr. L 256, S. 1.<br />

596 World Customs Organisation = Weltzollorganisation (WZO). <strong>Die</strong> WCO wurde 1952<br />

als �Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet <strong>des</strong> Zollwesens� (RZZ) mit Sitz in<br />

Brüssel als internationale Organisation gegründet, der derzeit (Stand Januar 2008)<br />

171 Mitgliedstaaten angehören. Der WCO wurde die Aufgabe übertragen, sich mit<br />

der Vereinfachung, Verbesserung und Vereinheitlichung <strong>des</strong> Zollrechts der Mitgliedstaaten<br />

zu befassen (vgl. dazu Ovie, in: AW-Prax 2007, S.343 (344)).<br />

597 Vgl. dazu Ovie, in: AW-Prax 2007, S. 517.<br />

598 Vgl. dazu Ovie, in: AW-Prax 2007, S. 517.<br />

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