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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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A. Inhaltsdaten der elektronischen Zollanmeldung<br />

a) Warenbezogene Daten<br />

Zu den warenbezogenen Daten gehören alle Daten, welche die eingeführte<br />

Ware betreffen und diese individualisieren.<br />

aa) Ausfuhr-/<strong>Einfuhr</strong>land<br />

Zunächst muss die Angabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, aus dem die Ware ausgeführt wurde,<br />

in der Zollanmeldung enthalten sein. Das Land, aus dem die Ware ausgeführt<br />

wurde, wird als Ausfuhrland bezeichnet585 . Außerdem muss die Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland als Zielland der Ware angegeben werden586 .Ferner<br />

ist auf Verlangen der Zollverwaltung anzugeben, an welchem Ort sich die<br />

Ware zur Zeit der Zollanmeldung befindet587 .<br />

bb) Warenpositionen<br />

Des Weiteren bedarf es der Angabe der Zeichen und Nummern, Anzahl und<br />

Art der Packstücke oder bei unverpackten Waren der Anzahl der in der Anmeldung<br />

erfassten Gegenstände bzw. die Angabe �lose� sowie in beiden<br />

Fällen die zum Erkennen der Waren erforderlichen Angaben588 . Zusammenfassend<br />

sind diese Angaben als Gesamtzahl der vom Beteiligten angemeldeten<br />

Warenpositionen anzugeben589 .<br />

cc) Warenbezeichnung<br />

Auch die Warenbezeichnung muss aufgenommen werden. Unter der Warenbezeichnung<br />

ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware zu verstehen, die<br />

eine sofortige und eindeutige Identifizierung möglicht macht590 .<br />

dd) Warennummer<br />

Ferner ist die Warennummer der eingeführten Ware anzugeben591 . <strong>Die</strong>se<br />

Warennummer ist dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft zu entnehmen.<br />

Der Zolltarif legt fest, ob und in welcher Höhe eine Abgabenschuld<br />

entsteht592 . Zu den Bestandteilen eines <strong>des</strong> Zolltarifs gehört neben den Zoll-<br />

585 Vgl. Erläuterungen zum Feld 15a <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

586 Vgl. Erläuterungen zum Feld 17b <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

587 Vgl. Erläuterungen zum Feld 30 <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

588 Vgl. Erläuterungen zum Feld 31 <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

589 Vgl. Erläuterungen zum Feld 5 <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

590 Vgl. Erläuterungen zum Feld 31 <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

591 Vgl. Erläuterungen zum Feld 33 <strong>des</strong> nationalen Merkblattes zum Einheitspapier.<br />

592 Vgl. zum Zolltarif bereits oben 3. Teil, A., I.<br />

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