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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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4. Teil: Inhaltsdaten und Empfänger der Inhaltsdaten im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

tet579 . Da sich dieses Merkblatt auf die Abgabe einer schriftlichen Zollanmeldung<br />

bezieht, wird es als �Merkblatt zum Einheitspapier�580 bezeichnet.<br />

Gem. Art. 212 Abs. 3 ZK-DVO können die Mitgliedstaaten dieses Merkblatt<br />

ergänzen. Auch die deutsche Zollverwaltung hat das gemeinschaftliche<br />

Merkblatt um nationale Anforderungen ergänzt. <strong>Die</strong> Angaben in diesem<br />

nationalen �Merkblatt zum Einheitspapier�581 sind verbindlich582 .<br />

In dem �Merkblatt zum Einheitspapier� sind alle Daten aufgeführt, die in<br />

einer Zollanmeldung zur Überführung einer Ware in den freien Verkehr im<br />

Normalverfahren enthalten sein müssen. Um sprachliche Schwierigkeiten<br />

bei der Verwendung <strong>des</strong> Einheitspapiers zu vermeiden und die Einführung<br />

von Informatikverfahren zu erleichtern, sind teilweise Co<strong>des</strong> eingeführt<br />

worden, welche beim Ausfüllen <strong>des</strong> Einheitspapiers zu berücksichtigen<br />

sind583 . Eine Auflistung dieser Co<strong>des</strong> enthält Anhang 38 zur ZK-DVO.<br />

Da die Vorschriften über die schriftliche Zollanmeldung, wie bereits oben<br />

festgestellt, sinngemäß für die elektronische Zollanmeldung gelten, müssen<br />

die Daten einer schriftlichen Zollanmeldung auch in der elektronischen<br />

Zollanmeldung enthalten sein. Für diese Inhaltsdaten gilt ebenfalls, dass<br />

einige von ihnen als Code anzugeben sind584 .<br />

Zu den Daten, die von einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft<br />

als Zollanmelder oder deren Vertreter in der elektronischen Zollanmeldung<br />

abzugeben sind, gehören warenbezogene Daten (dazu sogleich a)),<br />

Daten von an der <strong>Einfuhr</strong> beteiligten Personen (dazu unten b)) und einfuhrspezifische<br />

Daten (dazu unten c)).<br />

579 Vgl. Henke, in:Witte (Hrsg.), Zollkodex, Art. 62 Rn. 3.<br />

580 Das Einheitspapier ist das amtliche Muster zur Abgabe einer schriftlichen Zollanmeldung<br />

(Art. 205 Abs. 1 ZK-DVO). Wird in einer Gemeinschaftsregelung auf eine<br />

Zollanmeldung Bezug genommen, ist stets das Einheitspapier gemeint (vgl. Henke,<br />

in: Witte/Wolffgang (Hrsg.), Lehrbuch <strong>des</strong> Europäischen Zollrechts, S. 104). Nur<br />

wenn andere Formulare ausdrücklich vorgesehen sind, dürfen diese vom Zollanmelder<br />

verwendet werden (vgl. Art. 205 Abs. 2 ZK-DVO).<br />

581 Das nationale �Merkblatt zum Einheitspapier� ist elektronisch einsehbar unter<br />

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merk<br />

blatt_2008.pdf (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />

582 Stüwe, in:Hübschmann/Hepp/Spitaler (Hrsg.), AO und FGO, Art. 61 ZK. Rn. 17.<br />

583 Vgl. Henke, in:Witte (Hrsg.), Zollkodex, Art. 62 Rn. 3.<br />

584 Eine Übersicht über die im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> zu verwendenden <strong>Verfahren</strong>sco<strong>des</strong><br />

enthält die �Liste der <strong>Verfahren</strong>sco<strong>des</strong>�. <strong>Die</strong>se ist elektronisch einsehbar unter<br />

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0<br />

zollanmeldung/d10_atlas/b0_atlas_einf/index.html (zuletzt besucht am 15.07.2008).<br />

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