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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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D. Elektronische Zollabwicklung bei der <strong>Einfuhr</strong><br />

kleine Zollstellen mit nur wenigen Arbeitsplätzen sind an den Server einer<br />

benachbarten größeren Zollstelle angebunden 474 .<br />

Zugang zum Kommunikationsnetz der deutschen Zollverwaltung erhalten<br />

die Teilnehmer am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> und öffentliche Stellen, die nicht<br />

der deutschen Zollverwaltung angehören, über �Zugangsknoten� 475 . <strong>Die</strong>se<br />

Zugangsknoten sind für die Weiterleitung der Daten beim Rechenzentrum<br />

<strong>des</strong> Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik<br />

(ZIV<strong>IT</strong>) 476 in Frankfurt am Main eingerichtet worden 477 .<br />

Wie dieser Zugang zum Kommunikationsnetz der deutschen Zollverwaltung<br />

ausgestaltet ist, können die Teilnehmer am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> selbst entscheiden.<br />

Zum einen sind die Zugangsknoten über einen öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nstanbieter (Provider) zugänglich, zum anderen stehen Zugangsknoten<br />

für Direktanbindungen zur Verfügung478 . Sofern der Zugang zum Kommunikationsnetz<br />

über einen Provider gewählt wird, überträgt der Teilnehmer<br />

am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> die elektronische Zollanmeldung an diesen, der die<br />

Zollanmeldung von sich aus an den Zugangsknoten weiterleitet479 .<br />

Bei einer Direktanbindung an das Kommunikationsnetz wird auf die Einschaltung<br />

eines Providers verzichtet. Vielmehr leitet der Teilnehmer die<br />

elektronische Zollanmeldung direkt über den Zugangsknoten in das Kommunikationsnetz<br />

der Zollverwaltung ein480 . Welcher Zugang zum Kommunikationsnetz<br />

gewählt wird, hängt von der Menge und der Häufigkeit der zu<br />

übermittelnden Daten ab. Je mehr elektronische Zollanmeldungen von ihm<br />

übermittelt werden, umso sinnvoller ist es, eine direkte und jederzeit nutzbare<br />

Direktanbindung mit der deutschen Zollverwaltung zu unterhalten481 .<br />

474 Vgl. dazu Münchenhagen, in:Dorsch (Begr.), EG-Zollrecht, Art. 61 ZK Rn. 25.<br />

475 <strong>Die</strong>se Zugangsknoten werden auch als �Router� bezeichnet. Ein �Router� koppelt<br />

mehrere Netze zu einem Gesamtnetz zusammen und leitet Datenpakete weiter (vgl.<br />

dazu Scherff, Computernetze, S. 298).<br />

476 Vgl. ausführlich zum ZIV<strong>IT</strong> unten 4. Teil, B., I.<br />

477 Vgl. Ziff. 1.7 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

478 Vgl. Ziff. 1.7 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

479 Vgl. dazu Ziff. 3.2.1.3 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

480 Vgl. dazu Ziff. 3.2.1.4 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

Einen Antrag zur Nutzung einer Direktanbindung ist mit der Anmeldung zum <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> zu stellen. Mit einer <strong>Die</strong>nstleistungsvereinbarung werden Realisierung<br />

und Betrieb geregelt (vgl. dazu Ziff. 1.7. <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum<br />

<strong>ATLAS</strong>-Release 7.1).<br />

481 Vgl. Ziff. 3.2.1 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

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