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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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II. Zertifizierte Teilnehmersoftware<br />

C. Teilnahmevoraussetzungen<br />

Für die Übermittlung elektronischer Nachrichten muss der Teilnehmer eine<br />

von der KoSt <strong>ATLAS</strong> zertifizierte <strong>ATLAS</strong>-Software einsetzen 416 . Zertifiziert<br />

wird jede Software, die von einem Softwarehersteller 417 für den Vertrieb<br />

erstellt wurde, oder die von dem Teilnehmer für sein Unternehmen entwickelte<br />

Software (sog. Eigennutzer) 418 . Voraussetzung für die Zertifizierung<br />

der Software ist, dass diese als �EDIFACT-Konverter� die vom Teilnehmer<br />

in der elektronischen Zollanmeldung abzusendenden Inhaltsdaten in<br />

EDIFACT-Nachrichten 419 und die EDIFACT-Nachrichten in lesbare Inhaltsdaten<br />

umwandelt 420 .<br />

III. Zollnummer<br />

Bereits mit Erlass vom 02.10.1997421 hatte das BMF angeordnet, dass jeder<br />

Wirtschaftsbeteiligte, der die Zollabfertigung der deutschen Zollverwaltung<br />

in Anspruch nimmt, eine Zollnummer zu beantragen und zu erhalten hat.<br />

Um eine elektronische Zollanmeldung im <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> abgeben zu<br />

können, ist diese Zollnummer und ihre Angabe in der Zollanmeldung zwingend.<br />

Elektronische Zollanmeldungen ohne Zollnummer werden von der<br />

deutschen Zollverwaltung nicht angenommen422 .<br />

Bei der Zollnummer handelt es sich um eine 7-stellige Nummer, die von der<br />

KoSt <strong>ATLAS</strong> auf Antrag kostenlos vergeben wird. Unter dieser Zollnummer<br />

werden alle Stammdaten423 <strong>des</strong> Teilnehmers elektronisch gespeichert424 .Zu<br />

diesen Stammdaten gehören die Adresse <strong>des</strong> Teilnehmers, die Rechtsform<br />

416 Vgl. Ziff. 7 Abs. 1 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

417 Eine Auflistung aller Anbieter von <strong>ATLAS</strong>-Software ist elektronisch einsehbar unter<br />

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/d0_t<br />

eilnvoraus/c0_sw_r71/index.html (zuletzt besucht am 14.07.2008).<br />

418 Vgl. ausführlich zum <strong>Verfahren</strong> der Zertifizierung Ziff. 3.1.10.1 <strong>des</strong> Merkblattes für<br />

Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

419 Vgl. zu EDIFACT-Nachrichten oben 3. Teil, B., I., 1., a), bb).<br />

420 Vgl. Münchenhagen, in:Dorsch (Begr.), EG-Zollrecht, Art. 61 ZK Rn. 28.<br />

421 Erlass <strong>des</strong> BMF v. 2.10.1997 - III B 1- Z 2615 - 47/97.<br />

422 Vgl. Ziff. 3.1.2 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Relase 7.1.<br />

423 Stammdaten sind zustandsorientierte Daten, die sich über einen längeren Zeitraum<br />

gar nicht oder relativ selten ändern. Sie besitzen identifizierenden Charakter und beschreiben<br />

Eigenschaften (vgl. dazu Fuchs /Landgraf, Informationsverarbeitung in der<br />

öffentlichen Verwaltung, S. 33).<br />

424 Vgl. dazu Zimmermann/Kock, in:Bongartz (Hrsg.), Europa im Wandel, S. 412 (416).<br />

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