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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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3. Teil: <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

III. Zwischenergebnis<br />

Dem <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) liegen supranationale und nationale<br />

Rechtsgrundlagen zugrunde. <strong>Die</strong>s sind Art. 4a Abs. 1 Unterabs. 1 ZK-DVO,<br />

Art. 4b ZK-DVO, § 28 Abs. 1 ZollVG i.V.m. 8a ZollV und die <strong>Verfahren</strong>anweisung<br />

zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

C. Teilnahmevoraussetzungen<br />

Wirtschaftsbeteiligte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um am<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>) teilnehmen zu können. Welche Teilnahmevoraussetzungen<br />

zu erfüllen sind, wird abschließend in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

festgelegt 409 . Erfüllt der Wirtschaftsbeteiligte diese Voraussetzungen,<br />

gilt er als �Teilnehmer� am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> und kann mit der<br />

Zollverwaltung auf dem elektronischen Wege Daten austauschen 410 .<br />

I. Anmeldung<br />

Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss gem. § 8a S. 2 ZollV seine Teilnahme am<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bei der Koordinierenden Stelle <strong>ATLAS</strong> (KoST<br />

<strong>ATLAS</strong>) anmelden411 . <strong>Die</strong>se Anmeldung ist formgebunden. Je<strong>des</strong> Unternehmen<br />

muss bestimmte Vordrucke412 gemeinsam mit einer Kopie <strong>des</strong> Zertifikats<br />

für die zertifizierte <strong>ATLAS</strong>-Software413 vollständig ausgefüllt und<br />

unterzeichnet einreichen414 .<br />

<strong>Die</strong>se Anmeldung dient dazu, jeden Interessenten am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong><br />

zu registrieren und die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen<br />

Datenaustausch herzustellen. Außerdem muss der Wirtschaftsbeteiligte erklären,<br />

von der Zollverwaltung zertifizierte Software einzusetzen und die in<br />

der <strong>Verfahren</strong>sanweisung getroffenen Bestimmungen einzuhalten415 .<br />

409 Vgl. dazu Ziff. 7 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

410 Vgl. dazu Ziff. 1.2 Abs. 4 <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>.<br />

411 Vgl. Ziff. 3.1.1.1 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

412 Es handelt sich dabei um die Vordrucke 0874 (Anmeldung), 0871 (Netzanbindung),<br />

0872 (BIN-Antrag) und ggf. die Vordrucke 0876 (Technische Angaben FTAM), 0877<br />

(Technische Angaben X.400-Mail) und 0873 (Aufschub-BIN-Antrag).<br />

413 Vgl. zur zertifizierten <strong>ATLAS</strong>-Software sogleich 3. Teil, C., II.<br />

414 Vgl. Ziff. 3.1.1.1 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

415 Vgl. Ziff. 3.1.1.1 <strong>des</strong> Merkblattes für Teilnehmer zum <strong>ATLAS</strong>-Release 7.1.<br />

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