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Die Vereinbarkeit des IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr ... - EFA-Schriften

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3. Teil: <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> (<strong>Einfuhr</strong>)<br />

Unter Zugrundelegung dieser Auffassung sind also die Voraussetzungen und<br />

Modalitäten in der <strong>Verfahren</strong>sanweisung für den Teilnehmer bindend, wenn<br />

der Gesetzgeber eine Regelung dieser Voraussetzungen und Modalitäten<br />

durch eine <strong>Verfahren</strong>sanweisung ausdrücklich vorgesehen hat.<br />

<strong>Die</strong>s setzt allerdings zunächst voraus, dass es sich bei der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

überhaupt um eine Verwaltungsvorschrift handelt. Verwaltungsvorschriften<br />

sind allgemeine Regeln, die von einer staatlichen Stelle an nachgeordnete<br />

Behörden gerichtet werden. Sie betreffen vor allem die<br />

Organisation der Behörde oder die Art und Weise <strong>des</strong> Verwaltungshandelns405<br />

.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> wurde vom BMF und<br />

damit von einer staatlichen Stelle erlassen. Gerichtet ist die <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

an die Zollstellen, die an das <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> angeschlossen<br />

sind. Bei diesen Zollstellen handelt es sich um Behörden, die dem BMF als<br />

oberste Behörde der Zollverwaltung nachgeordnet sind406 .<br />

Ziff. 1.1 Abs. 1 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung zum <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> sieht<br />

ferner vor, dass die <strong>Verfahren</strong>sanweisung die Anwendung der Zollvorschriften<br />

durch eine einheitliche Regelung der <strong>IT</strong>-gestützten Zollabfertigung bei<br />

den Zollstellen unterstützt. Insoweit enthält die <strong>Verfahren</strong>sanweisung allgemeine<br />

Regeln, welche die Durchführung und die Voraussetzungen und Modalitäten<br />

<strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> regeln. Insoweit handelt es sich unter<br />

Zugrundelegung der Definition einer Verwaltungsvorschrift bei der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

<strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> um eine Verwaltungsvorschrift.<br />

Für dieses Ergebnis spricht auch, dass Ziff. 1.1 Abs. 1 der <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

vorsieht, dass die <strong>Verfahren</strong>sanweisung die zur Durchführung <strong>des</strong> Zollrechts<br />

erlassenen <strong>Die</strong>nstvorschriften ergänzt, die weiterhin ihre Gültigkeit<br />

behalten. Bei diesen <strong>Die</strong>nstvorschriften der Bun<strong>des</strong>zollverwaltung, die auch<br />

als Vorschriften für die Finanzverwaltung (VSF) bezeichnet werden, handelt<br />

es sich um Verwaltungsvorschriften. Werde diese durch die <strong>Verfahren</strong>sanweisung<br />

ergänzt, ohne dass sie ihre Gültigkeit verlieren, muss es sich also<br />

auch bei der <strong>Verfahren</strong>sanweisung um eine Verwaltungsvorschrift handeln.<br />

Indem der Gesetzgeber in § 8a Satz 1 ZollV festgelegt hat, dass das BMF in<br />

einer <strong>Verfahren</strong>sanweisung und damit durch eine Verwaltungsvorschrift die<br />

Voraussetzungen und Modalitäten <strong>des</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong>s <strong>ATLAS</strong> regelt und in<br />

§ 8 S. 2 ZollV ausdrücklich erwähnt, dass diese <strong>Verfahren</strong>sanweisung für<br />

die Teilnehmer am <strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong> bindend ist, hat er zum Ausdruck<br />

405 Vgl. Maurer, Verwaltungsrecht, S. 626.<br />

406 Vgl. dazu unten 4. Teil, B., II.<br />

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